Leseranwalt Mit einer Verrechnung gerechnet
Das Reisen will gut vorbereitet sein. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine Anzahlung. Hier sorgte allerdings eine irrtümliche Auskunft zu Bezahlungsmodalitäten für Verwirrung.

Magdeburg/clt. - In „Amerikas goldenen Westen“ wollte ein Leser aus Calbe ursprünglich reisen. Daraus wurde nichts. Er sagte rechtzeitig ab. Dafür stand für ihn im vergangenen Sommer Sizilien beim selben Anbieter trendtours auf dem Programm. Die gezahlte Anzahlung für die USA-Tour sollte (abzüglich der üblichen Stornogebühr) mit der neuen Buchung verrechnet werden, so die Auskunft des Kundenservice. Der Urlaub in Italien war schön und fast vergessen, als ein halbes Jahr später eine „Zahlungserinnerung“ ins Haus flatterte. Die Höhe entsprach dem Verrechnungsbetrag.
Doppelt bezahlt?
Erst nachdem er die Summe überwiesen hatte, erinnerte sich der Leser an die Zusage, und es schwante ihm, dass er womöglich etwas vorschnell gewesen war. „Habe ich jetzt etwa doppelt bezahlt?“, so seine Frage, die er an den Kundendienst richten wollte. Mehrere E-Mails sowie ein Brief mit der Bitte um Überprüfung und Rückzahlung blieben unbeantwortet. Daraufhin wandte sich der Leser an die Redaktion. Wir fanden in Mario Köpers vom trendtours-Presseteam den richtigen und kompetenten Ansprechpartner.
Der ließ die Sache prüfen und stellt nach Rücksprache mit der Buchhaltung klar, „dass im vorliegenden Fall keine Doppelzahlung erfolgt ist. Vielmehr liegt ein Missverständnis in Bezug auf die Verrechnung einer stornierten Reise mit einer nachfolgenden Buchung vor“, so der Sprecher. Der Kunde habe zwar die Auskunft erhalten, dass die Anzahlung gutgeschrieben wird, allerdings sei diese Verrechnungspraxis unternehmensintern inzwischen geändert worden. Der Anzahlungsbetrag wurde daher erstattet. Was dem Leser in dem Durcheinander offenbar entgangen war.
Nicht optimal gelaufen
Der Sprecher gibt unumwunden zu: „Die Kommunikation in diesem Fall war alles andere als optimal. Dass der Kunde auf seine Nachfragen keine verbindliche Antwort erhielt, ist für uns nicht akzeptabel und entspricht nicht unserem Anspruch an Kundenservice.“ Als Zeichen des Bedauerns über den entstandenen Ärger und die Unklarheiten spendiert trendtours einen Gutschein, der bei einer späteren Buchung eingelöst werden kann. Der Leser ist zufrieden, dass die Angelegenheit nun geklärt ist und freut sich auf seinen nächsten Urlaub mit dem Reiseunternehmen.