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Bei hohen Nachforderungen kann Finanzamt um Ratenzahlung gebeten werden Kleine Renten bleiben weiter steuerfrei

Von Steffen Honig und Oliver Schlicht 15.03.2013, 01:17

Magdeburg. Viele Rentner haben mit dem Thema Steuererklärung ihre Probleme. Rat geben der Bund der Steuerzahler und die Rentenversicherung Mitteldeutschland. Wichtig zunächst: Senioren mit kleiner Rente und keinen wesentlichen anderen Einkünften müssen nach wie vor keine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Erklärung wird fällig, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 8004 Euro im Jahr bei einzeln veranlagten Personen und mehr als 16008 Euro im Jahr bei zusammenveranlagten Ehegatten beträgt (Werte für 2012).

Die Aufforderung, eine Steuererklärung abzugeben, bedeutet nicht, dass auch tatsächlich Steuern nachzuzahlen sind. Auch Senioren können bestimmte Aufwendungen absetzen wie Beiträge zur Krankenversicherung oder die Kosten für eine neue Brille. Wer einen Handwerker im Haushalt beschäftigt hatte, kann auch diese Kosten angeben. Dies kann dazu führen, dass letztlich keine Steuern gezahlt werden müssen.

Für viele Senioren kommen die Steuernachforderungen überraschend und meist zusammengeballt für viele Jahre. In der Regel verlangt das Finanzamt neben den Steuern auch noch Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr, so dass die Forderung im Einzelfall sehr hoch ausfallen kann. Viele Senioren haben dann nicht das Geld, alles direkt zu bezahlen. In solchen Fällen sollte Kontakt mit dem Finanzamt aufgenommen und um eine Ratenzahlung gebeten werden.

Grundsätzlich verlangt das Finanzamt auch bei Ratenzahlung eine Verzinsung. Betroffene können daher einen Antrag auf Erlass der Zinsen stellen.

Die Rentenversicherung Mitteldeutschland bescheinigt auf Wunsch die Höhe der gezahlten Renten. Das heißt, Rentner erhalten auf Anfrage eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt. Aus der Mitteilung (Rentenbezugsbescheinigung) gehen die Leistungen hervor, die der Betroffene aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten hat.

Wer eine entsprechende Rentenbezugsbescheinigung benötigt, kann diese unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 1000 48090 anfordern oder per Mail unter service@drv-md.de.