Verbraucherzentrale Kostenlose Beratung bei Grundwasser-Schaden
Magdeburg (rgm). Viele Bewohner Sachsen-Anhalts waren und sind zum Teil noch immer von den Überflutungen infolge des Tauwetters betroffen. Gut beraten ist, wer bedacht vorgeht und professionellen Rat einholt. Denn durch ein unbedachtes oder vorschnelles Handeln können leicht Folgeschäden entstehen.
So ist es ratsam, vor dem Auspumpen des Kellers nachzufragen, ob mit aufsteigendem Grundwasser zu rechnen ist. Pumpen hat in der Regel nur dann Sinn, wenn der Wasserspiegel von selbst fällt, denn ein vorschnelles Abpumpen der im Grundwasser stehenden Gebäude kann zu Stabilitätsverlusten führen.
Der Trocknung der Bausubstanz sollte von Anbeginn größte Beachtung geschenkt werden. Um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten, müssen vor allem Decken, Wände und Fußböden, in die Wasser eingedrungen ist, fachmännisch ausgetrocknet werden.
Dazu ist es hilfreich, Fußboden- und Wandbeläge zu entfernen. Wenn die nassen Räume nicht vollständig beräumt werden können, sollten die verbliebenen Möbel möglichst weit weg von Wand und Fußboden (auf Paletten/Böcken) gelagert werden, damit eine ausreichende Luftzirkulation den Feuchtetransport erleichtert.
Bei größeren Feuchteschäden, das heißt wenn die Nässe bis in den Kern von Wänden, Bodenaufbauten und Dämmschichten vorgedrungen ist, sollten zur Sicherung und Begutachtung der Bausubstanz möglichst Bausachverständige zu Rate gezogen werden und die Bauwerkstrocknung ebenfalls möglichst Fachfirmen überlassen werden. Eingebaute Dampf- und Feuchtigkeitssperren können die Nässe regelrecht einschließen. Damit keine Dauerschäden entstehen und sich kein Schimmelpilzbefall einstellt, ist es häufig sinnvoll moderne Trocknungsanlagen einzusetzen und den Trocknungsverlauf zu dokumentieren.
Bei kleineren Feuchteschäden kann durch herkömmliches Lüften die überschüssige Nässe abtransportiert werden. Durchzug schafft am schnellsten Abhilfe. Trotzdem muss bei der herkömmlichen Lüftung mit mehreren Monaten Trocknungszeit gerechnet werden.
Die Architekten und Ingenieure der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bieten für hoch- und grundwassergeschädigte Verbraucher eine kostenlose Beratung an. Unter der Telefonnummer (09001) 3637443 (14 cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer) kann ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart werden.