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Die Neuerungen kommen nur per E-Mail Kostenloser Newsletter bringt auf neuesten Stand

04.12.2012, 01:20

Magdeburg (rgm) l Wer bei geringfügigen Beschäftigungen immer auf dem neuesten Stand sein und nicht selbst recherchieren möchte, der hat jetzt dazu eine gute Möglichkeit! Mit dem Newsletter der Minijob-Zentrale bleiben Interessierte stets auf dem Laufenden.

Der Newsletter ist kostenlos und wird an die persönliche E-Mail-Adresse gesendet. Hierfür müssen Interessenten nur auf "Abonnieren" (siehe unten) klicken und sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Sie erhalten anschließend eine automatisch generierte E-Mail, die einen Link zur Bestätigung der Bestellung enthält. Erst wenn die Benutzer diesen Link ausdrücklich bestätigen, werden sie den Newsletter erhalten.

Und wer den Newsletter nicht mehr benötigt, kann das Abbestellen ebenso einfach wieder abbestellen: Durch Eingabe der E-Mail-Adresse und einen Klick auf "Abbestellen" wird man aus der Abonnentenliste des Newsletters gestrichen.

Auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, immer das Neueste zu erfahren. Sie sollten den Newsletter abonnieren, da die Minijob-Zentrale gesetzliche Neuerungen ausschließlich per Newsletter mitteilt.

Alle Newsletter werden im Newsletter-Archiv aufbewahrt und können dort aufgerufen werden. Durch einen Klick auf "Übersicht" gelangt man zum Newsletter-Archiv.

Bestellung des Newsletter ist unter der Internetadresse www.minijob-zentrale.de möglich.