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Krank zum Privatjob: Kündigung unrecht

24.06.2010, 04:49

Mainz ( dpa ). Wird ein krankgeschriebener Mitarbeiter bei einem Privatjob ertappt, so darf ihm nicht ohne weiteres gekündigt werden. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts ( LAG ) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Zwar verletzte der Mitarbeiter mit diesem Verhalten seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Die fristlose Kündigung sei aber grundsätzlich erst zulässig, wenn ihn der Arbeitgeber zuvor vergeblich abgemahnt habe ( Az .: 9 Sa 275 / 09 ).

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz auf und gab der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger war krankgeschrieben, hatte aber für die Firma seiner Frau auf einer Baustelle gearbeitet. Der Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

Im Gegensatz zum Arbeitsgericht hielt das LAG die Reaktion für unangemessen.