Urteil des BSG Krankengeld wird auf Elterngeld Plus angerechnet
Berufstätige, die während der Elternzeit erkranken, erhalten in der Regel Krankengeld. Allerdings wirkt sich diese Zahlung mindernd auf das Elterngeld Plus aus. Das ergab die Klage einer Mutter aus Niedersachsen.
Kassel (dpa) - Der Bezug von Krankengeld kann nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts die Höhe des Elterngelds Plus verringern. Es werde in gleicher Weise darauf angerechnet wie auf das Basiselterngeld, teilte das Bundessozialgericht am Donnerstag in Kassel mit (Az. B 10 EG 3/20 R).
Das Elterngeld Plus wird an Eltern gezahlt, die noch während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Die Dauer kann durch das Elterngeld Plus gestreckt werden.
Geklagt hatte eine Mutter aus Niedersachsen, die ab dem 5. Lebensmonat ihres Sohnes Elterngeld Plus beantragt hatte, weil sie wieder in Teilzeit arbeitete. Ab dem 9. Lebensmonat des Kindes bezog sie Krankengeld, weshalb sie nur noch ein reduziertes Elterngeld plus erhielt. Für den 10. bis 12. Lebensmonat bekam sie nur noch den gesetzlichen Mindestbetrag von je 150 Euro.
Während das Sozialgericht Lüneburg der Klage der Frau stattgegeben hatte, wies das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen sie ab. Die Entscheidung aus der zweiten Instanz bestätigten nun die obersten deutschen Sozialrichter.
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