Leistungen per Online-Antrag Künftig weniger Papierkram für Eltern
Wenn Familien Nachwuchs bekommen, müssen sie sich durch viele Formulare kämpfen und verschiedene Behörden ansteuern, um an staatliche Leistungen wie Kindergeld zu kommen. Das soll sich ändern.
Berlin (dpa) - Frischgebackene Eltern sollen staatliche Leistungen für ihr Kind ab 2022 deutlich einfacher beantragen können. Das Bundeskabinett hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es möglich machen soll, die Geburtsurkunde, das Elterngeld, das Kindergeld und später auch den Kinderzuschlag in einem Rutsch online zu beantragen.
Bisher ist es für Eltern schwer, hier den Durchblick zu behalten: Der Antrag auf Kindergeld muss ausgedruckt und schriftlich an die Familienkasse geschickt werden. Anträge auf Kinderzuschlag - eine Leistung für Familien mit wenig Einkommen - können bereits online gestellt werden. Beim Elterngeld gibt es in einigen Bundesländern Online-Anträge, in anderen nicht. Die Geburt des Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden, das dann die Geburtsurkunde ausstellt, die wiederum nötig ist, um Elterngeld zu beantragen.
"Gerade nach der Geburt gibt es wichtigeres, als sich mit Behördengängen und Formularen zu beschäftigen", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) laut einer Mitteilung seines Ministeriums, das neben dem Bundesfamilienministerium für das "Digitale-Familienleistungen-Gesetz" zuständig ist.
"Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und von Bürokratie entlastet werden", sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Eltern müssen ihren Angaben zufolge künftig für den Einmal-Antrag auch weniger Papiernachweise beilegen. Notwendig sei allerdings auch eine Zustimmung, dass die verschiedenen Behörden die erforderlichen Daten und Informationen untereinander elektronisch austauschen dürfen.
Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Ein erster Pilotversuch mit dem geplanten Kombiantrag soll noch in diesem Jahr in Bremen starten. Weitere Pilotprojekte sind nach Giffeys Angaben im nächsten Jahr in anderen Bundesländern geplant. Ab 1. Januar 2022 sollen dann alle Eltern bundesweit die Möglichkeit haben, mit einem Antrag die genannten Leistungen zu beantragen.
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