Europaweit nahm die Zahl der Falschgeldfunde im ersten Halbjahr zu Mehr als 300.000 Blüten sichergestellt
In Europa ist die Zahl der entdeckten Falschgeldscheine erstmals seit
drei Jahren wieder gestiegen. In Sachsen-Anhalt ist die
Wahrscheinlichkeit, auf Blüten zu treffen, jedoch recht gering.
Magdeburg (dpa) l Mit 250 gefälschten Geldscheinen, die der Polizei im ersten Halbjahr 2013 in die Hände fielen, gehört Sachsen-Anhalt nicht zu den Hochburgen des Falschgeldes. Am häufigsten fallen der Polizei gefälschte 20-, 50- und 100-Euro-Noten in die Hände. "Dies ist ein Trend, der bereits seit mehreren Jahren besteht", teilte das Landeskriminalamt (LKA) in Magdeburg mit.
Seit dem 2. Mai dieses Jahres sind die neuen Fünf-Euro-Scheine mit neuen Sicherheitsmerkmalen im Umlauf. Seitdem sind laut LKA weniger Fälschungen aufgetaucht. Allerdings seien in Sachsen-Anhalt auch schon in der Vergangenheit sehr wenige Fünf-Euro-Blüten entdeckt worden.
2012 waren in Sachsen-Anhalt laut LKA 120 Tatverdächtige im Zusammenhang mit Geldfälschungen registriert worden, genau die Hälfte davon im ersten Halbjahr. Die Halbjahreszahlen für 2013 lägen auf einem ähnlichen Niveau.
Europaweit sind die Falschgeldzahlen in den ersten sechs Monaten wieder gestiegen. Nach Zahlen der Europäischen Zentralbank wurden rund 317000 Euro-Blüten sichergestellt. Das war der höchste Wert in einem Halbjahr seit 2010. In Deutschland blieb der Schaden mit rund 1,1 Millionen Euro nahezu unverändert.Im Verhältnis zur Anzahl echter im Umlauf befindlicher Euro-Geldscheine - in der ersten Jahreshälfte 2013 waren es durchschnittlich 15,1 Milliarden Stück - ist die Zahl der Fälschungen laut Deutscher Bundesbank gering.
Zum eigenen Schutz und um Fälschern das Absetzen falscher Banknoten zu erschweren, rät das Bundeskriminalamt, das Falschgeld keinesfalls dem Einreicher zurückzugeben, sondern in einem Briefumschlag (Fingerabdrücke sind wichtige Spuren) schnellstmöglich der Polizei zu übergeben. Grundsätzlich gilt: Wer Falschgeld weitergibt, läuft Gefahr sich strafbar zu machen. Bereits "der Versuch ist strafbar", heißt es im Strafgesetzbuch. Wer die Fälschung jedoch nicht erkannt hat und den Schein folglich nicht vorsätzlich weitergibt, macht sich auch nicht strafbar.