Mehr Elterngeld nach Steuerrückzahlung?
Mainz ( dapd ). Haben Arbeitnehmer im Jahr vor der Geburt ihres Kindes zu viel Steuern gezahlt, existiert kein Anspruch auf mehr Elterngeld. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 21. Oktober 2010, AZ : L 5 EG 4 / 10 ). Die Klägerin hatte wegen einer Steuererstattung von jeweils 1200 Euro 2007 und 2008 die Neuberechnung ihres Elterngeldanspruches verlangt. Die Richter wiesen die Klage jedoch ab. Das Elterngeld diene dazu, das vor der Geburt des Kindes zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen zu ersetzen.
Dagegen hatte das Bundessozialgericht geurteilt, dass eine Lohnnachzahlung durchaus das Elterngeld erhöht.