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Wenn Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit anstehen Mehr Geld durch neue Steuerklassen und Freibeträge

19.08.2010, 04:49

Arbeitnehmer sollten ihre Steuerklassen und die Freibeträge auf der Steuerkarte überprüfen, wenn sie Kinder erwarten oder ihnen Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit droht. Mit der richtigen Steuerklasse erhalten sie mehr Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Elternoder Krankengeld, rät die Zeitschrift " Finanztest " in ihrer aktuellen Ausgabe.

Berlin ( rgm ). Denn die Höhe ihrer monatlichen Auszahlung hängt meistens vom letzten Nettolohn ab. Viele bekommen mehr, wenn sie eine neue Steuerklasse oder einen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Sie müssen nur den Zeitpunkt richtig wählen.

Ein Freibetrag bringt den meisten Arbeitnehmern mehr Kranken-, Elterngeld und einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sie können fast alle Ausgaben in die Steuerkarte eintragen lassen, mit denen sie in der Steuererklärung für 2010 Steuern sparen.

Beispiel : Isabell Stein verdient 2900 Euro brutto im Monat. Im Januar hat sie beim Finanzamt einen Freibetrag von 2400 Euro in die Steuerkarte eintragen lassen. Das Krankengeld, das Stein im Herbst nach einer komplizierten Hüftoperation bekommt, wird 1708 Euro im Monat betragen – 58 Euro mehr als ohne Freibetrag.

Ehepaare können oft mit neuen Steuerklassen mehr Eltern-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Krankengeld bekommen. Auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steigt.

Das meiste Geld bringt die Steuerklasse III. Beim Finanzamt ist sie für die Partner sinnvoll, die brutto mindestens 60 Prozent vom gemeinsamen Jahreslohn verdienen. Das sind oft die Männer, während die Frauen die Steuerklasse V haben. Paare sollten jedoch die Steuerklassen tauschen, wenn der Partner mit Steuerklasse V demnächst Lohnersatzleistungen bezieht.

Demjenigen, der in die Steuerklasse V wechselt, wird dann zwar meistens zu viel Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag von seinem Gehalt abgezogen. Zu hohe Abzüge zahlt das Finanzamt aber zurück, wenn Ehepaare eine Steuererklärung abgeben. Elterngeld, das sie durch eine ungünstige Steuerklasse einbüßen, ist dagegen für immer verloren.

Verkraftet die Haushaltskasse die hohen Lohnsteuerabzüge in Steuerklasse V nicht, können Ehepaare statt der Steuerklassen III und V auch beide die Steuerklasse IV nehmen. Die Lohnsteuer ist dann moderater und die Lohnersatzleistungen sind wenigstens etwas höher als in Steuerklasse V.

Für den Lohnsteuerabzug sind die Steuerklassen IV für Ehepartner sinnvoll, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Geht der Verdienst auseinander, können beide die Steuerklasse " IV + Faktor " eintragen lassen und so den Lohnsteuerabzug optimieren.

Auch mit der Steuerklasse IV oder IV + Faktor verzichten Verheiratete aber auf Geld, wenn sie Eltern-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Krankengeld oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld beziehen. Die Steuerklasse III ist günstiger.

Erhalten Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro im Jahr, verlangt das Finanzamt von ihnen eine Steuererklärung. Viele müssen danachSteuernnachzahlen. Lohnersatzersatzleistungen wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- und Krankengeld sind zwar steuerfrei. Sie erhöhen aber den Steuersatz für das Einkommen, das im Steuerbescheid versteuert werden muss.

" Finanztest " -Tipps

Arbeitnehmer : Lassen Sie Kosten, die Sie in der Steuererklärung absetzen können, im Jahr davor am besten schon als Freibetrag in die Steuerkarte eintragen. Sollten Sie später Kranken- oder Elterngeld oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld beziehen, erhöht der Freibetrag dann meist die Leistungen.

Holen Sie sich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt oder im Internet unter der Adresse https : // www. formulare-bfinv. de. Erst auf " Steuern ", dann auf " Lohnsteuer " klicken.

Ehepaare : Prüfen Sie, ob Sie die Steuerklassen wechseln und dadurch Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld erhöhen können. Beantragen Sie den Wechsel bei der Gemeinde. Nehmen Sie beide Personalausweise, Steuerkarten und eine formlose Vollmacht des Partners mit.

www. test. de