Bundessozialgericht Mehr Rechte für schwerkranke Hartz-IV-Bezieher
Kassel ( ddp ). Das Bundessozialgericht hat die Rechte schwerkranker " Hartz-IV " - Empfänger auch für die Vergangenheit gestärkt. Im konkreten Fall entschied das Gericht gestern in Kassel, dass einem an einer HIV-Infektion erkrankten Mann aus Berlin zusätzlich zum Arbeitslosengeld II Zahlungen vom Sozialhilfeträger zustanden, um seinen höheren Hygienebedarf zu decken. Das Land Berlin muss diese Leistungen nun rückwirkend für mehrere Jahre übernehmen.
Der 1968 geborene Kläger hatte bereits 2007 geltend gemacht, er benötige krankheitsbedingt mehr Geld für Bettund Unterwäsche, für deren Reinigung und auch für Toilettenpapier. Er beanspruchte dafür eine Pauschale von 20, 45 Euro im Monat. Das zuständige Jobcenter Berlin-Mitte verwehrte die Zahlung und wurde darin auch vom Sozialgericht Berlin bestätigt. Das Gericht verurteilte allerdings gleichzeitig das Land Berlin als Sozialhilfeträger, dem Mann einen Mehrbedarf für Hygieneaufwand zu gewähren.
Dieses Urteil wurde nun in Kassel bestätigt. Das Kasseler Gericht wies die Sprungrevision des Landes zurück. Das Berliner Sozialgericht habe den Sozialhilfeträger zu Recht verurteilt, den Mehrbedarf zu bezahlen. Das Bundessozialgericht wertete die Situation des HIV-infizierten Mannes als " atypische Bedarfslage ", die zwar nicht vom " Hartz IV " - Regelsatz abgedeckt werden muss, deren Befriedigung aber verfassungsrechtlich zwingend geboten sei. Berührt seien das Grundrecht des Betroffenen auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz der Menschenwürde.
In solchen Härtefällen müssen inzwischen auch die Jobcenter einen Mehrbedarf gewähren. ( Az : B 14 AS 13 / 10 R )