Mindestlohn, Erbrecht, Unterhalt - Neues im August
Berlin - Trennungskinder bekommen mehr Geld, für Friseure gilt der Mindestlohn und in der katholischen Kirche tritt ein liberaleres Arbeitsrecht in Kraft - im August treten wieder eine Reihe neuer Gesetze, Regelungen und Verordnungen in Kraft. Eine Auswahl gesetzlicher Änderungen:
Mindestlohn: Ab dem 1. August wird es für Arbeitgeber beim Mindestlohn leichter. So brauchen sie keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr zu machen, wenn der regelmäßige Lohn des Arbeitnehmers mehr als 2000 Euro brutto beträgt und das Nettogehalt für die jeweils letzten zwölf Monate ausgezahlt wurde. Seit 1. Januar 2015 entfallen die Aufzeichnungen bei einem Monatslohn von 2958 Euro brutto.
Friseur-Mindestlohn: Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt - doch es gab Ausnahmen wie zum Beispiel im Friseurhandwerk (ab Jahresbeginn 7,50 Euro im Osten und 8 Euro im Westen). Ab 1. August steigt der hier schon 2013 vereinbarte Mindestlohn auf 8,50 Euro. Auch bei Geld- und Wertdiensten gelten für Arbeitnehmer ab 1. August 2015 erstmals bundesweit Mindestlöhne.
Unterhalt: Trennungskinder bekommen zum 1. August höheren Unterhalt. In der neuen "Düsseldorfer Tabelle" des Düsseldorfer Oberlandesgerichts werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht. Zuvor waren zweimal die Selbstbehalte der Unterhaltszahler, das sind in der Regel die Väter, erhöht worden. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr Geld.
Kirchliches Arbeitsrecht: In der katholischen Kirche tritt im August ein
liberaleres Arbeitsrecht in Kraft. Scheidung und erneute standesamtliche Heirat sind nun für Mitarbeiter etwa in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen nur noch in Ausnahmefällen Kündigungsgrund. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft. Allerdings gelten die Regelungen, die die Bischöfe im Frühjahr mehrheitlich beschlossen hatten, nicht bundesweit. Zunächst machen nur 23 der 27 Diözesen mit.
KfW-Programm:Die Förderbank KfW ändert zum 1. August die Konditionen für das Programm "Energieeffizient Sanieren" (151/152). Unterstützt werden nach Angaben der staatlichen Förderbank ab dem Stichtag energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Bisher gilt hier noch der 1. Januar 1995 als Grenze. Außerdem wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhöht: Er steigt von 75 000 Euro auf 100 000 Euro.
EU-Erbrecht: Ab dem 17. August gilt in Deutschland das neue
EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Mit dem neuen Erbrecht wird auch ein neues Dokument eingeführt: das europäische Nachlasszeugnis. "Das Nachlasszeugnis ist vergleichbar mit dem in Deutschland bekannten Erbschein", erklärt Rechtsanwalt Hubertus Rohlfing aus Hamm. Es soll helfen, grenzüberschreitende Erbfälle leichter anzuerkennen.
Bafög-Förderung:Studenten können ab August bereits dann
Bafög bekommen, wenn sie nur eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium haben - bisher ging das nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass sie dann innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie das Geld zurückzahlen. Bisher hatten Studierende nach dem Bachelorabschluss und vor der Aufnahme des Masterstudiums häufig mit einer Finanzierungslücke zu kämpfen.
Rechtsextremismus:Als eine Konsequenz aus der NSU-Mordserie sollen Gerichte künftig fremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigen. Der Generalbundesanwalt wird den Angaben der Bundesregierung zufolge frühzeitig in Ermittlungen eingebunden. Das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Mietpreisbremse: Nach Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gilt vom 1. August an auch in 144 bayerischen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen darf damit die Miete höchstens noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Neue Bahncards:Mit neuen Varianten ihrer Bahncard will die Deutsche Bahn mehr Kunden an sich binden. Ab 1. August gibt es die Rabattkarten auch mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Für Jugendliche und Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren wird außerdem die My BahnCard 50 eingeführt. Sie kostet 69 Euro in der 2. Klasse und gilt ein Jahr.