Fragen und Antworten zu Umweltzonen und Feinstaubplaketten Mit der Nachrüstung warten, bis das neue Förderprogramm in Kraft tritt
Immer mehr Städte und Kommunen in Deutschland richten Umweltzonen ein, um gemäß einer EU-Richtlinie die Feinstaub- und Abgasbelastung zu senken. Nur noch Autos mit entsprechenden Plaketten dürfen da hinein. Anja Hintze hat wichtige praktische Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
Frage : Muss man eine Plakette für sein Fahrzeug kaufen ?
Antwort : Es besteht kein Zwang zum Kauf einer Plakette. Für eine Einfahrt in eine Umweltzone ist sie jedoch erforderlich. Da zahlreiche Kommunen die Einrichtung von Umweltzonen planen und unter Umständen bei weiteren Fahrten auch unerwartete Umweltzonen durchfahren werden müssen, ist der Erwerb der Plakette zu empfehlen.
Frage : Wo gibt es bereits Umweltzonen ?
Antwort : Nähere Informationen zu den Umweltzonen in Deutschland gibt es beim Umweltbundesamt.
Frage : Welche Plaketten gibt es ?
Antwort : Es gibt drei verschiedene Plaketten, die die verschiedenen Schadstoffgruppen Euro 1 bis Euro 6 der Kraftfahrzeuge darstellen. Für Euro-1-Fahrzeuge wird keine Plakette vergeben, für Euro 2 die rote Plakette, für Euro 3 die gelbe und für Euro 4 bis 6 die grüne.
Frage : Welcher Schadstoffgruppe gehört welcher Wagen an ?
Antwort : Um die Schadstoffgruppe eines Fahrzeugs festzustellen ( siehe Grafik ), muss man die entsprechende Schlüsselnummer kennen. Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, ist die Nummer unter " zu 1 " zu finden. Entscheidend sind die letzten beiden Ziffern. Bei jüngeren Fahrzeugpapieren sind die entscheidenden Zahlen die letzten beiden im Feld " 141 ".
Frage : Was kostet die Plakette, wo bekommt man sie ?
Antwort : Die Preise für die Plakette unterliegen regionalen Schwankungen. Im Regelfall kostet sie zwischen fünf und zehn Euro. Die Plaketten erhält man bei den Zulassungsstellen und überall, wo auch die Haupt- und Abgasuntersuchungen vorgenommen werden. Bei einigen Anbietern kann man die Plakette auch über das Internet bestellen.
Frage : Gilt die neue Verordnung für alle Kraftfahrzeuge ?
Antwort : Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart ( mit Verbrennungsmotoren – Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb ). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.
Frage : Für welche Fahrzeuge gibt es Ausnahmen ?
Antwort : Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind :
• mobile Maschinen und Geräte ;
• Arbeitsmaschinen ;
• zwei- und dreirädrige Fahrzeuge ( zum Beispiel Mofas, Motorräder, Motorroller ), dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge ( Quads );
• land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen ( wie Traktoren );
• Fahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind ( Nachweis durch Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis );
• historische Fahrzeuge mit H- oder 07-Kennzeichen und ausländische Fahrzeuge, die gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Zudem sind in einzelnen Kommunen Ausnahmen für Tourismus und Oldtimer geplant.
Frage : Wie ist die Gesetzeslage für Fahrzeuge, die keine Plakette bekommen, weil sie sich nicht nachrüsten lassen ?
Antwort : Grundsätzlich kann jeder bei seiner zuständigen Behörde ( Straßenverkehrsamt ) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Für die Erteilung der Genehmigung müssen mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt sein :
• Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen
• Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht wird, das heißt Nachrüstung geht vor Ausnahme.
• Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung. Eine Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone ist unbedingt notwendig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können oder wenn das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist.
Frage : Wie wird das Befahren einer Umweltzone trotz Verbot bestraft ?
Antwort : Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Frage : Was geschieht mit der Plakette, wenn die Windschutzscheibe des Fahrzeugs ausgewechselt werden muss ?
Antwort : Wird die Windschutzscheibe zum Beispiel nach einem Steinschlag erneuert, muss eine neue Plakette erworben werden.
Frage : Läuft die Gültigkeit der Feinstaubplakette irgendwann ab ?
Antwort : Die Feinstaubpakette ist unbefristet gültig. Sie brauchen jedoch eine neue Plakette, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, da die auf der Plakette eingetragene Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen muss.
Frage : Welche Wagen sollten nachgerüstet werden ?
Antwort : Alle Dieselfahrzeuge, die nicht mindestens den Abgasstandard Euro 2 einhalten und Benziner, die keinen geregelten oder nur einen geregelten Katalysator der ersten Generation haben, werden keine Plakette erhalten. Dies betrifft am häufigsten vor 1996 zugelassene Fahrzeuge. Durch eine entsprechende Nachrüstung besteht jedoch die Möglichkeit, eine Plakette zu erhalten und sich in der Schadstoffgruppe zu verbessern. Bei einigen Fahrzeugtypen kann sogar eine Verbesserung um zwei Stufen erreicht werden ( Fahrzeuge ohne Plakette : gelb ; Fahrzeuge mit roter Plakette : grün ). Das erhält nicht nur die Mobilität, sondern steigert auch den Wert der Fahrzeuge.
Antwort : Nachrüstsysteme können unter anderem bei Werkstätten, im Zubehörhandel oder direkt beim Hersteller von Nachrüstsystemen erworben werden. Eine Nachrüstung ist eigentlich in jeder Kfz-Werkstatt möglich. Um zusätzlich Wege zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich an eine Werkstatt mit AU-Berechtigung zu wenden.
Frage : Wie wird nachgerüstet ?
Antwort : Die Nachrüstung erfolgt bei Diesel-Fahrzeugen durch den Einbau eines Partikelfilters und bei Benzinern durch kombinierte Nachrüstlösungen ( zum Beispiel geregelter Katalysator und Kaltlaufregler ). Der Partikelfilter reduziert die Anzahl der ausgestoßenen Feinstaub-Partikel. Die Qualität der sich auf dem Markt befindenden Partikelfilter variiert bisweilen. Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise im Fachhandel, in Ihrer Werkstatt oder beim ADAC im Internet ( www. adac. de, Rubrik Auto, Motorrad & Oldtimer > Umwelt > Feinstaubplakette > Plakette durch Nachrüstung ).
Frage : Was kostet die Nachrüstung ?
Antwort : Die Nachrüstungskosten liegen momentan zwischen 500 und 750 Euro, können für ältere Wagen jedoch noch teurer sein. Diesel-Fahrzeuge ohne Partikelfilter haben einen erheblich höheren Wertverlust als diejenigen mit Filter. Schon nach drei Jahren liegt die zusätzliche Wertminderung bei 750 Euro, nach sechs Jahren bereits bei 1000 Euro. Eine Nachrüstung ist somit unter Umständen in jedem Fall sinnvoll.
Frage : Wie fördert der Staat die Nachrüstung ?
Antwort : Bis Ende 2009 wurde jede Rußpartikelfilter-Nachrüstung bei Pkw vom Staat mit einer Einmalzahlung von 330 Euro unterstützt ( Gutschrift bei der Kfz-Steuer ). Doch dieses Förderprogramm ist ausgelaufen, wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Internet ( www. bafa. de ) informiert.
Laut ADAC will die Bundesregierung die Nachrüstung mit Partikelfiltern weiterhin fördern und auch leichte Nutzfahrzeuge wie kleine Transporter einbeziehen. Ob es rückwirkende Zahlungen geben wird, sei noch unklar. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, rät der ADAC daher, mit der Partikelfilternachrüstung zu warten, bis das neue Förderprogramm in Kraft tritt. Das ist erst nach Verkündigung des neuen Haushaltsgesetzes möglich.
Frage : Spare ich durch eine Nachrüstung Steuern ?
Antwort : Wer keinen Rußfilter in sein Dieselfahrzeug einbaut, wird mit einem Aufschlag bei der Kfz-Steuer von 1, 20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum bestraft. Diese Regelung gilt seit April 2007 bis 31. März 2011.
Frage : Sind die Kosten für die Nachrüstung eines alten Fahrzeugs zumutbar ?
Antwort : Vom Fahrverbot in der Umweltzone sind in der Regel Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator oder alte Diesel-Pkw betroffen. Ein Fahrzeugwechsel oder eine Nachrüstung können sich durchaus lohnen. So gibt es heute auch Gebrauchtwagen mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator, die nur wenig Stickoxide und fast keine Partikel ausstoßen. Zudem gibt es für viele ältere Dieselfahrzeuge der Euro-1-Abgasnorm die Möglichkeit der Aufrüstung auf die Euro-2-Norm. Es bekommt damit nicht nur die rote Plakette zum Fahren in der Umweltzone. Auch die Kfz-Steuer ermäßigt sich.
• Über das Internet-Portal der Dekra können Sie prüfen, welche Feinstaubplakette zugeteilt werden kann und welche Nachrüstmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug bestehen : http : // www. dekra. de / feinstaub /; http : // dekra. feinstaub plakette. de /
• Welches Fahrzeug welche Plakette erhält, kann man auch über das Internet-Portal des ADAC prüfen : www. adac. de ( Rubrik Auto, Motorrad & Oldtimer > Umwelt > Feinstaubplakette > Welche Plakette für mein Auto )
• Einige Städte bieten auch die Möglichkeit, die Plakette online zu bestellen. So hat zum Beispiel Stuttgart unter www. stuttgart. de / feinstaubplaketten einen bundesweiten Bestellservice eingerichtet.
• Über Umweltzonen in Deutschland informiert das Umweltbundesamt im Internet : http : // gis. uba. de / Website / umwelt zonen / start. htm
• Ausführliche Informationen zum Nachrüsten hat der ADAC zusammengestellt ( Rubrik Auto, Motorrad & Oldtimer > Umwelt > Feinstaubplakette > Plakette durch Nachrüstung )