Ein Dankeschön an Gerlinde Bührt für ihren unbürokratischen Beistand Mit Herz und Engagement wird Behinderten geholfen
Für schnelle und unbürokratische Hilfe bei ihren Fragen und Anträgen zum Behindertenrecht möchte sich Inge Safarikowa aus Königsborn bei einer Mitarbeiterin vom Amt für Versorgung und Soziales des Landesverwaltungsamtes bedanken. "Die Kollegin heißt Frau Bührt",
schrieb die Leserin.
Gerlinde Bührt ist zunächst einmal baff, als sie von diesem öffentlichen Dankeschön hört. Das ist einer der Momente, der ihre Freude und den Spaß an der Arbeit im Amt zusätzlich vergrößert. Seit 1991 ist die gelernte Sprechstundenhilfe und examinierte Gemeindeschwester in Magdeburg eine der offiziellen Ansprechpartnerinnen für Schwerbehinderte in Sachsen-Anhalt. Bei ihr wie den anderen Mitarbeitern des Referates Versorgungsamt und Schwerbehindertenrecht im Landesverwaltungsamt können Bürger mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Schwerbehindertenausweis oder die Neufeststellung ihrer Behinderung beantragen.
Gerlinde Bührt ist bei jedem Fall die ausführliche und kompetente Beratung der Antragsteller ein wichtiges Anliegen. Dabei informiert sie nicht nur, welche Unterlagen für die amtliche Feststellung einer Schwerbehinderung benötigt werden, sondern auch darüber, welchen Nachteilsausgleich der Gesetzgeber für die unterschiedlichen Arten und Formen von Behinderungen vorgesehen hat. "Wer jedoch wegen heftiger Zahnschmerzen oder einer Entbindung zu uns kommt, ist im Referat Versorgungsamt und Schwerbehindertenrecht an der falschen Adresse", berichtet sie von recht kuriosen Anliegen mancher Sachsen-Anhalter.
Ansonsten aber sei man in diesem Referat bemüht, die Anträge Behinderter schnellstmöglich zu bearbeiten, versichert Gerlinde Bührt. In den Verfahren zur Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und der gesundheitlichen Merkmale, die nur auf Antrag Betroffener eingeleitet werden, sind Zuarbeiten und Befunde der behandelnden Ärzte und die Einschätzungen ärztlicher Gutachter erforderlich. Alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen über gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Antragstellers wertet dann das Referat Gesundheit des Landesverwaltungsamtes aus. Im Ergebnis dieser medizinischen Beurteilung erteilt das Referat Schwerbehindertenrecht abschließend den Feststellungsbescheid mit Grad der Behinderung und Aussagen zu weiteren Nachteilsausgleichen. Der Ausweis für Schwerbehinderte dient dann als offizieller Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, des Grades der Behinderung und der kraft Gesetzes zustehenden Nachteilsausgleiche, für deren mögliche Inanspruchnahme entsprechende Merkzeichen vergeben werden. Bei Berufstätigen sichern Feststellungen über deren Behinderungen unter anderem Zusatzurlaub, Steuerermäßigung, einen besonderen Kündigungsschutz sowie begleitende Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt.
Ein orange-grüner Schwerbehindertenausweis zum Beispiel berechtigt nach Erwerb eines Beiblattes mit gültiger Wertmarke (30 oder 60 Euro) zu Freifahrten im öffentlichen Personenverkehr. Ein solches Beiblatt mit Wertmarke hat auch Gerda Siebrecht aus Magdeburg erhalten. Für die dabei erhaltene Beratung und Unterstützung durch Mitarbeiterinnen des Referates Schwerbehindertenrecht im Landesverwaltungsamt möchte diese Leserin ebenfalls ein öffentliches Dankeschön aussprechen.