Arbeitsrecht Muss der Chef das Verwarngeld zahlen?
Frage : Ich wurde auf einer Dienstreise geblitzt. Kann ich das Verwarngeld eventuell auch über meinen Arbeitgeber abrechnen ? Es antwortet Georg Jäger, Rechtsanwalt aus Magdeburg.
Ein Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern keine Buß- und Verwarngelder ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkehrsverstoß bei einer Dienstfahrt begangen wurde. Da Bußgelder für verschuldete Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden, hat sie der Arbeitgeber nicht zu tragen. Vielmehr soll damit ja das persönliche Fehlverhalten des Fahrers geahndet werden.
Übrigens halten auch die Gerichte Vereinbarungen, wonach der Arbeitgeber auch Bußgelder übernimmt, für unwirksam. Ausnahmsweise hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch, wenn der Arbeitgeber ihm bewusst terminliche Vorgaben macht, die mit ordnungsgemäßer Fahrweise unmöglich einzuhalten waren. Dann kommt es im Einzelfall darauf an, ob es dem Arbeitnehmer angesichts der gesamten Umstände zumutbar gewesen wäre, sich den dienstlichen Anordnungen zu widersetzen. ( ukl )