Volksstimme-Telefonforum zum Thema Pflege / Die meisten Fragen kamen zu Finanzierung der Leistungen, Unterhalt und Begutachtung "Müssen die Kinder meinen Heimplatz bezahlen?"
Der Pflegefall ist eingetreten, wer kann helfen? Annegret Seehaus von der Volkssolidarität und Diana Gerlach von der Compass Private Pflegeberatung antworteten auf die zahlreichen Leserfragen.
Frage: Unsere Kinder besitzen ein Haus. Müssen sie das verkaufen, wenn ich einmal ins Heim gehe, und mein Geld dafür nicht reicht?
Antwort:Diese Sorge ist sicher zunächst unbegründet, vor allem wenn Ihre Kinder selbst in ihrem Haus wohnen und eventuell auch noch Kredite abzuzahlen sind. Wenn Ihr Geld für einen Heimplatz nicht ausreichen sollte, können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Sozialamt stellen. Das wiederum prüft dann, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe Ihre Kinder zur Begleichung der Kosten herangezogen werden können.
Frage:Ich habe Pflegestufe I, mein Mann hat keine Pflegestufe. Da wir nicht zusammen in ein Heim ziehen können, wollen wir unsere Wohnung wenigstens altersgerecht umbauen. Gibt es dafür einen Zuschuss zu den Kosten?
Antwort: Ja. Sie können bei Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen formlos schriftlich beantragen - beispielsweise wenn Sie die Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche tauschen oder innerhalb der Wohnung Türschwellen beseitigen lassen wollen. Es gibt maximal 2.557 Euro für ein und dieselbe Maßnahme.
Frage: Was ist, wenn ich einmal nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln?
Antwort:Für solch einen Fall ist es gut, wenn man mit den Kindern oder auch mit einer anderen Person seines Vertrauens gesprochen hat und diese eine Vorsorgevollmacht beziehungsweise eine Betreuungsverfügung haben. Sie sollten auch über eine eigene Patientenverfügung nachdenken, damit im Fall der Fälle alles in Ihrem Sinne geschieht.
Frage: Meine Mutter wird wahrscheinlich in vollstationäre Pflege kommen. Wo finde ich ein gutes Heim, was kostet das?
Antwort:Ihre Krankenkasse kann Ihnen sicher mit einem Verzeichnis der in Wohnortnähe befindlichen Heime weiterhelfen. Im Internet finden Sie ebenfalls verschiedene Anbieter. Die Kosten sind allerdings unterschiedlich, die müssten Sie vor Ort erfragen. Bei der Wahl einer Einrichtung sollten Sie sich in den infrage kommenden Häusern persönlich umschauen, Bewohner und Pflegepersonal befragen, um einen Eindruck zu gewinnen. Achten Sie darauf, ob eigene Möbel mitgebracht werden können, wie das Freizeit- und Beschäftigungsangebot aussieht, und wie groß das Maß der Zuwendungen ist.
Frage:Der Antrag auf Pflegestufe für meine krebskranke Mutter wurde abgelehnt. Inzwischen geht es ihr aber sehr schlecht, und ich bin täglich bei ihr, um ihr zu helfen. Was sollen wir machen?
Antwort: Ihre Mutter sollte einen erneuten Antrag auf Pflegestufe stellen. Es kann hilfreich sein, wenn Sie mit ihr im Vorfeld der erneuten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst ein sogenanntes Pflegetagebuch führen. Schreiben sie einmal über einen längeren Zeitraum auf, wobei und wie lange Ihre Mutter Unterstützung benötigt. Ausschlaggebend für Pflegestufe I ist beispielsweise, dass mindestens 90 Minuten Hilfebedarf zusammen kommen, wobei über 45 Minuten davon auf die so genannte Grundpflege entfallen müssen - darunter versteht man Hilfe bei der Körperpflege, bei der Mobilität und der Nahrungsaufnahme.
Frage: Mein Mann wird im Heim komplett über eine Magensonde ernährt. Trotzdem wurde jetzt eine Zuzahlung für die Nahrung von 6,50 Euro verlangt. Ein anderes Heim sagte mir, dass es in solch einem Fall nichts verlangt. Was soll ich machen?
Antwort: Suchen Sie das Gespräch mit der Einrichtungsleitung und lassen Sie sich erklären, wie diese Kosten zustande kommen. Eventuell gibt es eine plausible Erklärung.
Frage: Mein Vater ist ein Pflegefall geworden, hat Pflegestufe II. Ich möchte ihn selbst bei ihm zu Hause pflegen. Aber unsere Wohnungen liegen 100 Kilometer weit auseinander. Als Hartz-IV-Empfänger bezahlt mir das Jobcenter die Miete meiner Wohnung. Was ist damit, wenn ich die meiste Zeit bei meinem Vater verbringen muss?
Antwort:Sie sollten unbedingt beim Jobcenter die Pflegesituation Ihres Vaters schildern. Davon wird abhängen, was geschieht.
Frage:Mein Mann hat Pflegestufe II und bekommt Pflegegeld, weil ich ihn selbst betreue. Jetzt muss ich kurzfristig ins Krankenhaus. Was sollen wir machen?
Antwort: Sie können sich um einen Platz in der Kurzzeitpflege einer Pflegeeinrichtung bemühen oder aber einen Pflegedienst in Ihrer Nähe ansprechen, der dann in der Regel sehr schnell einspringen kann. Auf jeden Fall sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse. Es gibt die Möglichkeit, die Leistungen Pflegegeld und Sachleistung - wie beispielsweise Tagespflege - miteinander zu kombinieren.
Frage:Meine Mutter kann sich nicht mehr allein waschen und braucht Hilfe beim Anziehen. Den Haushalt führe ich ihr auch schon weitgehend. Kann sie eine Pflegestufe beantragen?
Antwort: Ihre Mutter sollte bei ihrer Pflegekasse auf jeden Fall einen Antrag auf Pflegestufe stellen. Hilfreich ist es, ein Pflegetagebuch im Vorfeld der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu führen. Wenn der Gutachter ins Haus kommt, wäre es gut, wenn Sie dabei wären, um den Betreuungsbedarf zu erklären.
Frage: Meine Mutter kommt aufgrund ihrer Demenz-Erkrankung im Alltag nicht mehr allein zurecht. Es muss immer jemand bei ihr sein. Gibt es dafür irgendeine Unterstützung? Sie hat noch keine Pflegestufe.
Antwort: Es gibt für Ihre Mutter zusätzliche Betreuungsleistungen, sofern eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Als Grundbetrag sind das 100 Euro monatlich. Besteht erhöhter Bedarf, sind das sogar 200 Euro monatlich. Diese Leistung soll Sie entlasten.
Frage: Ich pflege meinen Mann seit zwei Jahren, bin jetzt selbst erkrankt und müsste eine Kur machen. Wer bleibt dann bei meinem Mann? Ich kann doch gar nicht fahren.
Antwort:Als Pflegeperson sind Sie fortlaufend großer physischer und psychischer Belastung ausgesetzt, deshalb sollten Sie unbedingt eine Maßnahme, die für Ihre Gesunderhaltung wichtig ist, annehmen. Sie können für Ihren Mann eine Verhinderungs- beziehungsweise Ersatzpflege beantragen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine notwendige häusliche Ersatzpflege für längstens vier Wochen pro Kalenderjahr, da Sie ja Ihren Mann länger als sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung bereits betreut haben. Für diese Ersatzpflege stehen Ihnen ab dem 1. Januar 2012 nunmehr bis zu 1550 Euro im Kalenderjahr zu.
Frage:Meine Frau hat die Pflegestufe II. Unsere Tochter betreut sie gut. Jetzt wurden wir aufgefordert, eine Pflegeberaterin ins Haus zu lassen. Warum?
Antwort: Der Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst ist gesetzlich vorgeschrieben für Pflegebedürftige, die Pflegegeld bekommen. Damit soll die bestmögliche Betreuung gesichert werden. Die Beratung hat bei Pflegestufe I und II halbjährlich zu erfolgen, bei Pflegestufe III vierteljährlich. Ihre Tochter sollte das auf keinen Fall als Misstrauen oder gar Missachtung ihrer Bemühungen verstehen, sondern als eine wirkliche Hilfe. Denn die Berater geben viele Tipps und machen auf Hilfsmittel aufmerksam beziehungsweise raten gegebenenfalls auch zu einem Antrag auf Höherstufung.
Frage: Meine Tante wird von mir gepflegt. Sie gibt mir das Pflegegeld für meine Arbeit. Kann sie auch einen Zuschuss für Unterlagen und Windeln erhalten? Ich zahle jetzt vieles noch aus eigener Tasche dazu.
Antwort: Sie sollten bei der Pflegekasse Ihrer Tante Pflegehilfsmittel beantragen. Je Hilfsmittel gibt es höchstens 25 Euro monatlich.
Frage: Bisher hat mein Mutter Pflegegeld bekommen, ich habe sie betreut. Jetzt möchten wir einen ambulanten Pflegedienst einschalten. Wie findet man den richtigen?
Antwort: Schauen Sie sich die Angebote verschiedener Pflegedienste an und vergleichen Sie. Auf jeden Fall aber sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Dienst eine Zulassung hat und Ihnen jederzeit Einsicht in die Pflegedokumentation gewährt.