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Müssen meine Kinder erben?

16.06.2012, 03:12

Wir sind verheiratet und haben eine Tochter. Ich habe aus erster Ehe zwei Kinder. Wir haben ein "Berliner Testament" errichtet. Haben meine Kinder aus erster Ehe Pflichtteilsansprüche?

Es antwortet Notarin Manuela Sczeponek: Ihre Kinder aus erster Ehe haben, wenn sie nicht Erben werden, Pflichtteilsansprüche. Bei diesen Kindern besteht oft der Wunsch eines Elternteiles, deren Ansprüche möglichst "gering" zu halten. Zwei Wege sind möglich: Übertragungen zu Lebzeiten und testamentarische Gestaltungen. Übertragung zu Lebzeiten: Durch Übertragungen an Ihre gemeinsame Tochter und in engem Umfang auch durch lebzeitige Zuwendungen an Ihre Ehefrau können Pflichtteilsansprüche beeinflusst werden. Die Rechtslage ist jedoch kompliziert und die richtige Lösung muss einzelfallabhängig mit Hilfe eines Notars gefunden werden.

Testamentarische Gestaltung: Hier ist die sonst übliche Errichtung eines "Berliner Testamentes" problematisch: Sterben Sie nach Ihrer Ehefrau, ist Grundlage für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen Ihrer Kinder aus erster Ehe das Gesamtvermögen (also das eigene und das von Ihrer Ehefrau Geerbte). In vielen Fällen erhöhen sich damit die Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder aus erster Ehe.

Durch eine geschickte Gestaltung des Testaments, zum Beispiel durch die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge, lässt sich ein solches Ergebnis vermeiden. Sie sollten also in jedem Fall ein neues notarielles gemeinschaftliches Testament errichten. Damit können Sie die Pflichtteilsquote Ihrer Kinder aus erster Ehe zumindest minimieren, wenn auch nicht ausschließen.