Neu erworbener EU-Führerschein teilweise gültig
Hamm (dapd) l Wer seinen Führerschein in Deutschland verliert und ihn im Ausland neu erwirbt, darf mit der neuen Lizenz unter bestimmten Umständen auch in Deutschland fahren. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil entschieden.
Das Gericht gab damit einem 31-jährigen Mann aus dem niedersächsischen Bad Pyrmont Recht, der nach dem Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis außerhalb einer gegen ihn verhängten Sperrfrist einen spanischen Führerschein erworben hatte. Mit der spanischen Lizenz war er auch in Deutschland gefahren und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden.
Wer seinen Wohnsitz im EU-Ausland habe, dürfe dort auch seinen Führerschein machen und in anderen EU-Ländern damit fahren, erklärten die Richter. Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der 31-Jährige keinen Wohnsitz in Spanien gehabt habe, sei er auch völlig rechtmäßig mit seinem Führerschein unterwegs gewesen.
(Aktenzeichen: III-3 RVs 46/12)