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Ab 19. Januar gilt das EU-Recht auch für deutsche Autofahrer / Trikes sind Motorräder Neue Regeln beim Führerschein ab 2013

30.11.2012, 01:17

Mit dem neuen Jahr gibt es eine Reihe von Neuregelungen in Sachen Fahrerlaubnisrecht. Nicht nur Neu-Fahrer sind davon betroffen, sondern auch langjährige Führerscheininhaber. Hier eine Übersicht.

Magdeburg (rgm/mid) l Wer ab dem 19. Januar 2013 seinen Kfz-Führerschein macht, hat das Dokument nicht mehr ein Leben lang. Vielmehr ist es nur noch 15 Jahre gültig - danach muss er umgetauscht werden. Das heißt allerdings nicht, dass der Fahrer auch die Prüfung wiederholen oder eine neue ärztliche Untersuchung zur Fahrtauglichkeit braucht - nach jetzigem Stand. Der Umtausch der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren soll dazu dienen, dass beispielsweise das Lichtbild des Fahrers auf einem möglichst aktuellen Stand ist.

Nicht nur ein Verwaltungsakt

Allerdings betrifft diese Neuregelung nicht nur Führerschein-Neulinge. Die alte Fahrerlaubnis bleibt zwar bis 2033 von der Pflicht des Tauschens befreit. Selbst wer schon lange Besitzer einer Fahrerlaubnis ist und nach dem 19. Januar 2013 einen neuen Führerschein beantragt, fällt unter die neue 15-Jahres-Frist. Das trifft beispielsweise auf diejenigen zu, die ihre alten grauen "Lappen" und das darin enthaltene Jugendbild gegen einen neuen tauschen möchte. Auch wer seinen Führerschein verliert, muss mit der Neuregelung leben.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Wer einen neuen Führerschein braucht und nicht unter die 15-Jahresfrist fallen möchte, sollte das Dokument schnell beantragen. Denn entscheidend ist nicht, wann das Dokument beantragt, sondern, wann es ausgehändigt wurde. Und da können schon einige Wochen vergehen.

Gravierende Änderungen wird es durch die neue Verordnung auch in manchen Führerscheinklassen geben. Das betrifft vor allem die motorisierten Zweiräder. Die neue Klasse AM (Mindestalter 16 Jahre) umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 Kubikzentimetern Hubraum beziehungsweise vier kW/5 PS Leistung. Diese Fahrzeuge gehörten bislang zu den Fahrerlaubnisklassen M und S.

Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird als Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre) eine eigenständige Führerscheinklasse, die sich nicht mehr automatisch nach zwei Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. A2 wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm.

Inhaber der bisherigen Klasse "A beschränkt" dürfen ab 19. Januar 2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren und ohne nochmalige Prüfung Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren. Wer jedoch ab dem Stichtag die neue Klasse A2 erwirbt, benötigt hingegen nach Ablauf von zwei Jahren neben einer erneuten Fahrschulausbildung auch noch eine weitere praktische Prüfung fürs Motorraderlebnis ohne PS-Beschränkung. Eine theoretische Prüfung ist für den Aufstieg indes nicht erforderlich.

Die bisherige Definition der Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre) wird für Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als elf kW ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstes 0,1 kW pro Kilogramm eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können weiterhin mit der Klasse A1 gefahren werden, ohne das neue Kriterien zu beachten sind. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 Stundenkilometer für 16- und 17-Jährige entfällt. Das heißt: Wer die Klasse A1 besitzt und am 19. Januar 2013 noch minderjährig ist, darf die Drosselung auf 80 km/h entfernen lassen - allerdings nur dann, wenn die oder der Betreffende sich einen neuen, befristeten Führerschein ausstellen lässt.

Und: Trikes sind nicht mehr dem Pkw-Führerschein der Klasse B, sondern den Motorradklassen zugeordnet. So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW. Leistungsstärkere Trikes benötigen die Klasse A. Wer allerdings den Pkw-Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, darf weiterhin Trikes fahren.