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Bundesfinanzhof Neue Sparmöglichkeiten für doppelten Haushalt

05.08.2010, 04:49

München ( ddp ). Der Bundesfinanzhof hat die Vorgaben zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung gelockert. Demnach ist eine doppelte Haushaltsführung jetzt auch dann anzuerkennen, wenn die Hauptwohnung vom Arbeitsort in eine Wohnung der Lebensgefährtin verlegt wird und die bisherige Wohnung am Arbeitsort als Zweitwohnung weiter genutzt wird, berichtet steuerrat 24. de.

Grundlage für diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung ist die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, nach der auch bei einem Umzug aus privaten Gründen eine doppelte Haushaltsführung begründet und steuerlich anerkannt werden kann.

Bislang galten strengere Regeln. Wenn unverheiratete Paare zusammenzogen und eine der beiden bisherigen Wohnungen zur gemeinsamen Wohnung machten, während die andere Wohnung am Arbeitsort Zweitwohnsitz wurde, konnten die Kosten für diese Zweitwohnung steuerlich nicht abgesetzt werden.

Denn – so lautete die Begründung der Finanzämter in solchen Fällen – hier wird ja der Hausstand gerade vom Arbeitsplatz wegverlegt und das Motiv für den Umzug ist damit eher privater Natur, weil man mit dem Partner zusammenziehen will. ( AZ : VI R 47 / 09 )