Drei Expertinnen beantworten die meistgestellten Fragen beim Telefonforum der Volksstimme Neutrale Pflege-Beratung steht jedem zu
Pflegeversicherung für Demenzkranke war das Thema des gestrigen Telefonforums der Volksstimme. Drei Expertinnen beantworteten die vielen Leserfragen.
Frage: Meine Schwiegertochter muss mir jeden Tag helfen und meint, ich müsste mindestens Pflegestufe 0 haben. Mein Hausarzt meint, ich bekomme noch keine Pflegestufe. Was soll ich machen?
Antwort: Die Pflegestufe 0 würde nur infrage kommen, wenn Demenz vorliegt. Da das nicht der Fall ist, sollten Sie bei Ihrer Pflegekasse ganz normal einen Antrag auf Pflegestufe I stellen. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht, entscheidet dann der Medizinische Dienst beziehungsweise Medicproof - das häng davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Frage: Mein Sohn hatte einen Schlaganfall, die Pflegestufe wurde ihm bereits dreimal verweigert. Jetzt haben wir alles dem Sozialgericht übergeben. Mein Sohn lebt von Grundsicherung, kann er noch irgendwie Geld dazu bekommen?
Antwort: Sie müssen die Entscheidung des Sozialgerichtes abwarten. Da Ihr Sohn Grundsicherung erhält, kommen derzeit keine anderen Zuschüsse der Pflegekasse infrage.
Frage: Meine Großmutter hatte bisher die Pflegestufe II. Jetzt ist sie dement und wir wollen eine Höherstufung beantragen. Was ist zu beachten?
Antwort: Sie stellen einen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse Ihrer Großmutter. Wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung kommt, achten Sie darauf, dass auch die eingeschränkte Alltagskompetenz mitgeprüft wird. Allerdings bleibt es in Stufe III beim Pflegegeld in Höhe von 700 Euro monatlich beziehungsweise bei 1550 Euro monatlich für sogenannte Sachleistungen.
"Sie können als Berufstätiger die Pflegezeit in Anspruch nehmen."
Frage: Ist die Pflegestufenerhöhung der Stufe I und II abhängig von einer Demenzerkrankung?
Antwort: Grundsätzlich nein. Ausschlaggebend ist immer der Hilfebedarf bei den täglich wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag. Wenn allerdings die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, gibt es in den Pflegestufen I und II erhöhte Leistungen. In der Pflegestufe I wurde das Pflegegeld auf 305 Euro angehoben, in der Pflegestufe II auf 525 Euro.
Frage: Mein Vater wird ein Pflegefall. Noch bin ich berufstätig, möchte aber meinen Vater zu Hause selbst pflegen. Kann ich mich freistellen lassen?
Antwort: Da Sie sich als Berufstätige selbst um Ihren Vater kümmern wollen, sollten Sie die sogenannten Pflegezeit in Anspruch nehmen. Sie haben einen Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten.
Frage: Da ich allein wohne, meine Kinder beide voll arbeiten, und ich niemanden habe, der mich zu Hause betreuen könnte, möchte ich in ein Heim umziehen. Worauf sollte ich bei der Suche nach einem guten Heimplatz achten? Ich habe die Pflegestufe I.
Antwort: Damit Ihre Kinder Sie möglichst oft besuchen können, sollten Sie eine Einrichtung in deren Wohnortnähe wählen. Die infrage kommenden Häuser sollten Sie am besten gemeinsam mit Ihren Kindern selbst aufsuchen. Schauen Sie sich dort gründlich um, reden Sie mit Bewohnern und mit Mitarbeitern, fragen Sie nach dem Leistungsspektrum und den Freizeitangeboten. Erkundigen Sie sich auch, ob Sie eigene Möbel und persönliche Dinge mitbringen dürfen. Manchmal wird auch "Probe Wohnen" angeboten. Das sollten Sie dann ruhig versuchen.
Frage: Unsere Mutter ist völlig durcheinander, weil unser Vater nach einem schweren Schlaganfall in wenigen Tagen nach Hause entlassen werden soll. Wie geht es dann weiter, wenn er pflegebedürftig bleibt? Meine Eltern sind beide privat krankenversichert.
Antwort: Sie sollten unbedingt von der Pflegeversicherung Ihres Vaters eine individuelle Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Die Pflegeberater kommen auf Wunsch ins Haus. Da Ihr Vater privat pflegeversichert ist, ist die bundesweite Compass-Pflegeberatung zuständig. Rufen Sie die Pflegeversicherung an und vereinbaren Sie einen Termin.
Frage: Man riet uns, unbedingt eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, um zu klären, wie die Betreuung meines Mannes, der dement ist und eine Pflegestufe hat, am besten zu organisieren ist. Was kostet das? Wir wollen auch nicht gleich an einen bestimmten Pflegedienst gebunden sein.
Antwort: Auf eine solche Pflegeberatung durch die gesetzliche und auch private Pflegeversicherung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch und außerdem ist eine solche Beratung kostenfrei. Zudem ist sie auch strikt anbieterneutral. Natürlich können Sie beispielsweise bei der Volkssolidarität, beim Paritätischen Wohlfahrtsverband und bei den Pflegekassen vor Ort Informationen und Unterstützung bekommen.
Frage: Ich habe Angst, dass ich einmal hinfalle, wenn ich alleine zu Hause bin. Wie kann ich mich absichern?
Antwort: Beispielsweise vom Roten Kreuz oder von den Johannitern wurden Hausnotrufsysteme angeboten. Je nach Ausführung kostet so etwas zwischen 50 und 60 Euro im Monat. Sollten Sie bereits im Besitz einer Pflegestufe sein, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen monatlichen Zuschuss von derzeit 18,36 Euro dafür beantragen.
Frage: Meine Mutter ist dement und kann diese so genannten Betreuungsleistungen von 100 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Wir wissen aber nicht, wo wir die herbekommen. Können wir das selbst machen und abrechnen?
Antwort: Nein, diese 100 Euro für Betreuungsleistungen im Monat ist an professionelle Dienste gebunden. Fragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Mutter nach entsprechenden Angeboten in Wohnortnähe.
"Der Antrag wird immer bei der zuständigen Krankenkasse gestellt."
Frage: Ich sitze im Rollstuhl und habe Pflegestufe II und bekomme 440 Euro Pflegegeld. Kann ich von der Erhöhung des Pflegegeldes auf 525 Euro profitieren?
Antwort: Nein.Dieser erhöhte Betrag gilt nur, wenn neben den körperlichen Beeinträchtigungen, die zur Pflegebedürftigkeit geführt haben, auch noch eine eingeschränkte Alltagskompetenz durch einen Gutachter festgestellt wird.
Frage: Stimmt es, dass es jetzt das Pflegegeld weiter gibt, wenn meine Mutter für vier Wochen in Kurzzeitpflege geht, weil ich ins Krankenhaus muss?
Antwort: Ja, das stimmt. Die Pflegebedürftigen erhalten jetzt 50 Prozent des bewilligten Pflegegeldes weiter, auch wenn Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt wird.
Frage: Ich benötige seit langem körperliche Unterstützung, und mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Eine Pflegestufe wurde vor einem halben Jahr abgelehnt. Ich habe bereits auf eigene Kosten einen Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen beziehungsweise Freunde und Nachbarn helfen. Was kann ich machen?
Antwort: Sie sollten einen erneuten Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Doch bevor es dann zu einer Begutachtung kommt, sollten Sie die Ihnen per Gesetz zustehende Pflegeberatung unbedingt in Anspruch nehmen. Diese sollte innerhalb von zwei Wochen stattfinden und kann Ihnen sehr wichtige Hinweise geben beziehungsweise im Vorfeld schon herausfinden, welche Chancen auf Erteilung einer Pflegestufe bestehen.
Frage: Mein Mann erhält bereits die so genannten erhöhten Betreuungsleistungen von 200 Euro monatlich aufgrund seiner stark ausgeprägten Demenz. Jetzt wurde er nach einem Sturz mit Folgen auch noch als pflegebedürftig mit Stufe I eingestuft. Was bekommen wir nun an Leistungen?
Antwort: Die 200 Euro Betreuungsleistung bleiben Ihnen erhalten. Dazu kommt jetzt ein Pflegegeld für Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz von 305 Euro monatlich. Würden Sie einen ambulanten Pflegedienst als so genannte Sachleistung einschalten, beläuft sich der monatliche Betrag auf 665 Euro - wohlgemerkt nur, weil Ihr Mann bereits als Demenzkranker eingestuft worden ist.
Der zweite Teil des Telefonforums erscheint am morgigen Donnerstag. Darin geht es beispielsweise um Vollmachten.