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Telefonforum Patientenverfügung richtig regeln

Um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ging es beim Volksstimme-Telefonforum.

11.06.2019, 23:01

Wir haben uns Formulare besorgt. Genügt es, diese auszufüllen, oder wie werden Vollmacht und Patientenverfügung rechtsverbindlich verfasst?
Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, dass sowohl eine Vollmacht als auch eine Patientenverfügung schriftlich abgefasst sein muss. Bei vielen Vordrucken muss man immer aufpassen, dass das Kreuz an der richtigen Stelle gesetzt wird. Und wenn Sie nur auf der letzten Seite des Vordrucks unterschreiben, könnte angezweifelt werden, ob die weiteren Seiten wirklich zu Ihrer Vollmacht bzw. Verfügung gehören. Außerdem könnten nachträglich noch Kreuze gesetzt oder sogar ganze Seiten ausgetauscht werden. Eine notarielle Vollmacht hingegen ist über diese Zweifel erhaben. Sie ist insoweit Beweis an sich.

Ich habe mit meiner inzwischen verstorbenen Frau eine Vollmacht beim Notar erstellt und unsere Söhne als Ersatzbevollmächtigte eingesetzt. Wie erfahren meine Söhne davon, wenn ich nicht mehr handlungsfähig bin?
Sie sollten bereits zu Lebzeiten mit Ihren Söhnen besprechen, ob sie überhaupt einverstanden sind, die Vollmacht auszuführen. Wenn jeder Sohn eine Ausfertigung der Vollmacht bekommt, kann jeder von ihnen als Bevollmächtigter handeln.

Was muss eine Vorsorgevollmacht überhaupt alles beinhalten?
Das hängt davon ab, was man für sich vorausschauend sicher regeln will und in welchen Bereichen. Eine Generalvollmacht beispielsweise umfasst grundsätzlich alle Rechtsbereiche, wie die Vermögensvorsorge, Gesundheitssorge ebenso wie persönliche Angelegenheiten. Und damit kann in aller Regel auch eine notwendige, vom Gericht angeordnete Betreuung umgangen werden. Wenn man in den Verfügungen allerdings – bewusst oder unbewusst – eine Lücke lässt, dann kann dies zur Konsequenz haben, dass doch ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss im Ernstfall. Deshalb ist genaues Formulieren sehr wichtig.

Ich bin seit Jahren verheiratet. Ich würde im Notfall stets für meinen Mann alles regeln und er für mich. Braucht man da überhaupt irgendeine Vollmacht?
Ja, denn eine Ehe bedeutet rein rechtlich nicht, dass einer von beiden im Notfall auch für den anderen entscheiden kann, wenn dies nicht vorher entsprechend festgelegt wurde. Im Falle eines Unfalls oder einer lebensbedrohlichen Krankheit von Ihnen oder Ihrem Mann würde für wichtige Entscheidungen ein Betreuer vom Gericht bestellt werden müssen. Sie beide hätten gegenseitig nicht das Recht der Entscheidung auf der Grundlage der Ehe.

Hätten Sie eine Vorsorgevollmacht gegenseitig, könnte der Partner im Sinne des anderen und auf der Grundlage vorheriger Absprachen oder Kenntnis des Willens entscheiden. Ein Betreuer müsste entscheiden, ohne private Kenntnisse zu haben.

Ich habe so viel gelesen über Vorsorgevollmachten, viele Formulare verglichen, die es im Netz gibt. Warum sollte man da zum Notar gehen?
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht gültig, die privatschriftlich aufgesetzt wurde, entweder wirklich selbst geschrieben oder per Tastatur und dann mit Datum und Unterschrift versehen. Natürlich gibt es auch im Netz gute Formulare oder Muster, die man benutzen kann, ehe man gar nichts macht. Diese Formulare stammen von Betreuungsvereinen oder es gibt auch Vorlagen des Bundesjustizministeriums. Wichtig ist, dass man in speziellen Fällen sicherlich individuell anpassen muss und dafür juristische Diktionen einzuhalten sind, wenn das Geschriebene auch Gültigkeit haben soll. 

Auch im Rechtsverkehr mit Banken.oder wenn Grundstücke mit im Entscheidungsradius sind, dann wird es problematisch mit privatschriftlich verfassten Vollmachten oder angekreuzten Formularen. Hier ist grundsätzlich die beurkundete Form zu empfehlen. Grund dafür ist unter anderem, dass ein Notar bei einer Beurkundung stets die Geschäftsfähigkeit sowie die Identität der Beteiligten genau prüft und selbst den Inhalt der Urkunde formuliert.

Ich habe gelesen, dass man eine Vorsorgevollmacht allein aufsetzen kann und der Notar unterschreibt dann nur noch, was kostengünstiger ist. Wie geht das?
Wenn Sie selbst eine Vorsorgevollmacht aufsetzen und der Notar soll diese unterschreiben, dann ist das möglich, allerdings liegt dann keine Beurkundung vor, sondern nur eine Beglaubigung. Das bedeutet, der Notar bestätigt nur, dass es Ihre Unterschrift ist, die Sie in seinem Beisein unter das Formular gesetzt haben.

Der Jurist bestätigt nicht, dass ein rechtlich richtiger, durchsetzbarer Inhalt vorliegt, das muss man sehr genau auseinanderhalten. Der Notar bescheinigt ganz grob gesagt: Es könnte Unsinn in dem Dokument stehen, beweissicher ist nur die Unterschrift. Derartige Beglaubigungen sind vom Gesetzgeber vorgesehen und können für manches Rechtsgeschäft wichtig sein. Das gibt aber nicht Sicherheit für eine Vorsorgevollmacht, wo es auf den Inhalt sehr genau ankommt.

Ich habe bereits eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Nun habe ich von einer Betreuungsverfügung gelesen. Warum brauche ich die?
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar erstellt haben, ist eine Betreuungsverfügung meist enthalten. In einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bestimmt, die für Sie (zumeist) in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten handeln und entscheiden kann. Hierbei steht es Ihnen frei, eine oder mehrere Personen zu bestimmen und ob diese nur gemeinschaftlich oder jede von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein soll. Sie sollten eine solche weitgehende Vollmacht nur einer Person erteilen, die Ihr absolutes Vertrauen genießt. Gibt es keine solche nahestehende Person, kommt die Betreuungsverfügung ins Spiel, wenn Sie trotzdem sicherstellen wollen, dass für Sie im Fall der Fälle eine selbst gewählte und nicht eine fremde Person tätig wird.

In der Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person vor, die im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll. Sie können auch angeben, wer keinesfalls Ihr Betreuer werden soll. Mit der Betreuungsverfügung können Sie die Ungewissheit hinsichtlich der Person eines eventuellen Betreuers vermeiden. Allerdings ist mit der Einrichtung einer Betreuung ein gerichtliches Verfahren verbunden, das eventuell zu Verzögerungen und (hohen) Kosten führen kann.

Ich bin Rentnerin, alleinstehend, habe weder Kinder noch lebende Verwandte. Was passiert, wenn ich mal nicht mehr handlungsfähig bin? Meinen Nachbarn oder Freunden möchte ich eine Betreuung eigentlich nicht zumuten. Viel Vermögen habe ich nicht zu verwalten.
Empfehlenswert ist trotzdem eine umfassende Vorsorgevollmacht. Denn im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit geht es nicht nur darum, Ihre Bankkonten zu verwalten, sondern um weit mehr. Die Aufgaben des Betreuers bestimmen sich danach, welche Angelegenheiten Sie selbst nicht mehr wahrnehmen können – das kann also alle ihre Angelegenheiten bis hin zu Entscheidungen über medizinische Eingriffe und Aufrechterhaltung von lebenserhaltenden Maßnahmen gehen.

All diese Punkte sind von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung umfasst. Ein Betreuer müsste dann nicht bestellt werden. Eine derart weitreichende Vollmacht sollten Sie nur Personen erteilen, zu denen Sie volles Vertrauen haben. Falls Sie eine Person haben, sich aber nicht ganz sicher sind, können Sie statt eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, auch anordnen, dass diese Person als Ihr Betreuer bestellt werden soll. Sie wird dann vom Betreuungsgericht überwacht.

Ich will meinen Sohn als meinen Betreuer einsetzen, ihm entsprechende Vollmachten geben. Muss ich ihm das vorher sagen oder ihn fragen?
Dazu würde ich in jedem Fall raten, denn es könnte ja auch sein, dass er sich dieser Aufgabe, egal aus welchem Grund, nicht gewachsen fühlt. Ehe man entsprechende Dokumente aufsetzt oder aufsetzen lässt, sollten beide Seiten wissen, was man voneinander erwartet. Das geht nur, indem man ausführlich miteinander spricht, den Willen des zu Betreuenden auch kennt. Erst dann kann man an die praktische Regelung gehen, regeln, wo die Dokumente hinterlegt werden, damit sie im Notfall auch auffindbar sind.

Ich will für meine etwaige Betreuung meinen Mann und meinen Sohn einsetzen. Kann man dies gleichzeitig festlegen oder wäre nacheinander besser?
Das sollte von der familiären Situation abhängen, beispielsweise dem Gesundheitszustand des Mannes, dem Wohnort des Sohnes, wie schnell er im Notfall erreichbar wäre. Es ist gängige Praxis in Familien, die Rangfolge Partner – Kinder zu wählen. Das bringt Sicherheit. 

Ungünstiger sind Varianten, wo beide nur gemeinsam handeln können. Das hilft gerade dann nicht, wenn es um schnelle medizinische Entscheidungen gehen könnte. Man kann auch etwaige Vollmachten beschränken, dass in Ihrem Fall jemand über die medizinischen Belange die Verfügung hat, der andere über alle die, die mit materiellen Dingen zu tun haben. Das muss individuell abgewogen werden.

Wo sollte ich meine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung aufbewahren?
Es ist möglich, das notarielle Dokument bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Da fällt nur eine einmalige Gebühr von knapp über zehn Euro an. Das ist auch dann wichtig, wenn es beispielsweise keine engen familiären Bindungen gibt oder Bevollmächtigte weit weg wohnen. Inzwischen ist es üblich, dass in Krankenhäusern stets nachgefragt wird, ob es eine Patientenverfügung gibt. Wer das Dokument zentral aufbewahren lässt, erhält einen Beleg in Geldkartengröße, den man immer mitführen kann. Damit ist auch im Fall eines Unfalls das Auffinden gesichert.