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Zusatz-Versicherungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet Pflege-Geld aus drei Töpfen

Von Uwe Strachovsky 18.02.2013, 01:24

Berlin l Die Pflege-Pflichtversicherung deckt in der Regel nicht einmal die Hälfte der tatsächlichen Kosten ab. Laut Pflegebericht der Bundesregierung sind beispielsweise in nordrheinischen Pflegeheimen bei Pflegestufe II etwa 2253 Euro aus der eigenen Tasche zu zahlen. Auch über die Kosten ambulanter Pflegedienste sollte man sich keine Illusionen machen. Beispiel Köln: Allein die Zubereitung von drei Mahlzeiten pro Tag sowie Morgen- und Abendtoilette schlagen mit Anfahrtskosten mit rund 1300 Euro zu Buche. Abzüglich des Zuschusses von 450 Euro in Pflegestufe I bleiben etwa 850 Euro an Eigenanteil, plus Miete und Lebensmittel.

Die Pflege-Pflichtversicherung kann diese Belastung zwar etwas abmildern, doch ist sie vom Gesetzgeber weiterhin nur als "Teilversicherung" konzipiert. Hinzu kommt, dass deren Zahlungen weder der Preisentwicklung noch der Inflationsrate regelmäßig angepasst werden.

Viele Menschen haben deshalb eine ergänzende Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen. Doch auch diese ist oft nicht ausreichend. Denn wer es versäumt hat, eine regelmäßige Erhöhung der Versicherungssumme zu vereinbaren, muss den inflationsbedingten Wertverlust in Kauf nehmen. Statt den Vertrag zu ändern, kann als Ergänzung die neue geförderte Pflege-Tagegeldversicherung abgeschlossen werden. Bei diesen Verträgen dürfen keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Lediglich das Alter und die Versicherungssumme sind maßgeblich für den Beitrag.

Wird man pflegebedürftig, erhält man zusätzlich zu den Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung das Geld der beiden Zusatz-Versicherungen. Sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet. Man sollte aber sicher sein, die Zusatzversicherungen bezahlen zu können. Wenn man kündigt, gibt es die Beiträge nicht zurück.