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Diskriminierung "Praxis-Leitsätze" als Richtschnur

Der Presserat hat Beschwerden über die Nennung der Nationalität des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof abgewiesen.

Von Peter Wendt 23.09.2019, 13:27

Ein achtjähriger Junge starb auf dem Frankfurter Hauptbahnhof, weil ihn ein Mann aus Eritrea vor den Zug stieß. Dass die Medien die ethnische Herkunft des Täters nannten, gab Anlass zu Beschwerden beim Presserat.

Erwartungsgemäß hat dessen Beschwerdeausschuss auf seiner jüngsten Sitzung nun festgestellt: Die Herkunft des Täters vom Frankfurter Hauptbahnhof durfte genannt werden. Denn daran habe „ein berechtigtes öffentliches Interesse“ bestanden. Der Presserat sah keine Verletzung des Diskriminierungsverbots nach Richtlinie 12.1 des Pressekodexes und wies die Beschwerden ab. „Die Tat von Frankfurt war ein besonders schweres und in ihrer Art und Dimension außerordentliches Verbrechen. Diese Kriterien sprechen laut den vom Presserat herausgegebenen Praxis-Leitsätzen zur Richtlinie 12.1 für die Nennung der Herkunft eines Täters.“

Besagte „Praxis-Leitsätze“ sind allerdings nicht unumstritten. So halten die Neuen deutschen Medienmacher (NdM), ein bundesweiter politisch unabhängiger, nationalitäten- und konfessionsübergreifender Zusammenschluss von Journalisten mit und ohne Migrationsgeschichte, diese für „leider nicht hilfreich“. Nach Auffassung der NdM tragen diese Entscheidungshilfen nicht zu mehr Klarheit bei. „Im Gegenteil, sie dürften eine pauschalisierende und stigmatisierende Berichterstattung fördern”, befürchten die NdM. Problematisch sei, dass in den Beispielen kein Unterschied zwischen einfachen Straftaten und besonders schweren Fällen gemacht werde, stattdessen würden diese sehr unterschiedlichen Dinge miteinander vermischt.

In einer Erklärung „Zum Mord an dem Jungen im Hauptbahnhof Frankfurt/Main“ billigen die NdM indirekt die Nennung der Täterherkunft. „Wir beobachten aber mit Sorge, dass über viele Straftaten erst dann in großem Umfang berichtet wird, wenn Straftäter einen Migrationshintergrund haben ... Das stellt die Berichterstattung vor neue Herausforderungen und zwingt uns, unsere journalistischen Standards immer wieder neu zu überprüfen“, heißt es da weiter.