Mietrecht Reinigungsfirma gegen Mieter-Willen?
Mein Vermieter, eine Wohnungsgenossenschaft, will demnächst die Straßen- und Treppenhausreinigung sowie den Winterdienst einer Reinigungsfi rma übertragen. Dadurch entstehen mir Mehrkosten. Was kann ich tun, wenn ich damit nicht einverstanden bin ? Muss der Mieter vor Einholung von Angeboten über die Absicht des Vermieters informiert werden ? Es antwortet Lutz Schultz vom Mieterverein Halle und Umgebung.
Sind Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Straßen- und Hausreinigung sowie den Winterdienst zu erledigen, kann der Vermieter den Vertrag nicht einseitig ändern und einen Dritten mit den Arbeiten beauftragen und die anfallenden Kosten als Betriebskosten abrechnen ( AG Frankfurt / O. WuM 97, 432 ).
Ebenso kann die Verpfl ichtung zur Straßen- und Hausreinigung sowie zur Schneebeseitigung formularmäßig in der Hausordnung auf den Mieter übertragen sein, wenn diese Bestandteil des vom Mieter unterschriebenen Mietvertrages ist.
Stimmt der Mieter einer einseitigen Änderung des Nutzungsvertrages nicht zu, nimmt er die Reinigung und Schneebeseitigung weiterhin gemäß der mietvertraglichen Vereinbarungen eigenständig vor.
Auch wenn ein einzelner Mieter, trotz Abmahnung, seinen Verpfl ichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Vermieter die Kosten zur Beauftragung einer Reinigungsfi rma nur von diesem Mieter als Schadensersatz verlangen.
Ausnahme : In einem Haus kommen die Mieter ihren vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht mehr nach, und die Gemeinschaftsflächen des Hauses befinden sich in einem verwahrlosten Zustand.
Dann kann der Vermieter zur Erhaltung seines Eigentums und zur Wahrung der Verkehrssicherungspfl icht
einen Dritten mit den Arbeiten beauftragen und die Kosten an die Mieter weitergeben.