Einreisegenehmigung Briten kontrollieren Urlauber bald strenger
Ab Ende Februar wird es ernst: Ohne ETA gibt’s keinen Zutritt zu Flugzeugen und Zügen nach Großbritannien. Was es zu beachten gibt und mit wie viel Vorlauf man den Antrag stellen sollte.

Berlin/London - Für Reisen nach Großbritannien brauchen Urlauber ab 25. Februar zwingend die elektronische Einreisegenehmigung ETA. Darauf weist die britische Botschaft in Berlin einen Monat vor Beginn der strengen Kontrollen hin.
Fluggesellschaften und andere Beförderungsunternehmen – etwa Eurostar – werden ab diesem Zeitpunkt strikt vor der Reise überprüfen, ob Passagiere die Voraussetzung erfüllen. Kann man keine ETA vorweisen, werde der Einstieg verweigert, so die britische Botschaft.
Die elektronische Einreisegenehmigung ETA („Electronic Travel Authorisation“) ist eigentlich schon seit April 2025 Pflicht, wenn man ins Vereinigte Königreich reisen will und kein Visum besitzt. Sie sei jedoch bei Einführung zunächst nicht strikt umgesetzt worden, um Besuchern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen, teilt die Botschaft mit. Mit dieser großzügigen Regelung ist es ab Ende Februar vorbei.
Antrag rechtzeitig stellen
Reisende können die ETA am einfachsten über die UK-ETA-App beantragen – über Umwege ist auch ein Antrag im Browser möglich. Die ETA kostet derzeit 16 Pfund (rund 18 Euro). Ratsam ist nach Angaben der Botschaft, den Antrag spätestens drei Tage vor der geplanten Reise zu stellen. So bleibt Puffer, falls zusätzliche Überprüfungen nötig sein. Die meisten Menschen erhielten aber automatisch innerhalb weniger Minuten eine Entscheidung.
Einmal erteilt, berechtigt die ETA zu mehreren Reisen und Aufenthalten von bis zu sechs Monaten in einem Zeitraum von zwei Jahren. Voraussetzung: Der beim Antrag angegebene Reisepass muss in dieser Zeit ebenfalls noch gültig sein.
Nur auf Durchreise? ETA kann dennoch nötig sein
Falls man an einem Flughafen im Vereinigten Königreich zwischenlandet, braucht man gegebenenfalls auch eine ETA: Sie werde für einen Flughafentransit nur dann nicht benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen und keine Grenzkontrolle passiert wird, heißt es vom Auswärtigen Amt. Muss man etwa sein Gepäck erneut einchecken, muss man durch die Grenzkontrolle. Das Ministerium rät, im Zweifel die Airline zu kontaktieren, ob man die britische Grenzkontrolle bei der Zwischenlandung passieren muss.