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Reisesaison Flugärger: So prüfen Sie schnell Ihre Rechte

Ob Verspätung oder kaputter Koffer: Wer weiß schon auf die Schnelle, was er von der Airline einfordern kann, wenn etwas schiefgeht? Wir zeigen, wo es dafür nur wenige Klicks braucht.

Von dpa 17.07.2025, 12:21
Ansprüche leicht gemacht: Ein Online-Check zeigt, ob bei Verspätung, Ausfall oder Gepäckverlust Entschädigung zusteht.
Ansprüche leicht gemacht: Ein Online-Check zeigt, ob bei Verspätung, Ausfall oder Gepäckverlust Entschädigung zusteht. Sebastian Kahnert/dpa

Kehl - Flug abgesagt, verlegt oder viel zu spät: In solchen Fällen haben Passagiere in Europa viele Rechte und oft Entschädigungsansprüche von bis zu 600 Euro. Doch ein Recht zu haben, ist leider oft das Eine. Ein Recht auch durchzusetzen, das Andere. Denn Fluggesellschaften zeigen sich längst nicht immer kooperativ und einsichtig, wenn es um die Gewährung von Fluggastrechten geht.

Wer Flugärger hatte, muss deshalb erst einmal genau wissen, was ihm laut Gesetz zusteht. Die Website des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) ist dafür eine gute, kostenlose Anlaufstelle: Pünktlich zur Sommerreisezeit hat es sein Informationsangebot erweitert.

Durch ein neues Tool können Urlauber dort mit wenigen Klicks ihre Rechte überprüfen – nicht nur bei Flugverspätungen oder -absagen, sondern etwa auch bei Gepäckverlust. Sie bekommen eine schnelle, verständliche Übersicht, was ihnen zusteht und was sie beachten müssen, um ihr Recht durchzusetzen.

Bei der Durchsetzung hilft dann auch der Musterbriefgenerator, den das EVZ schon länger online zur Verfügung stellt und der beim Erstellen eines Schreibens an die Airline hilft. 

Und weil es nicht immer leicht ist, bei den Fluggesellschaften die richtige Anlaufstelle zu finden, listet das EVZ auf seiner Website für viele europäische Airlines auch die Links zu deren Online-Kontaktformularen für Flug- und Gepäckprobleme auf.

Verbraucherschützer, Schlichter, Ministerium: weitere Anlaufstellen

Das EVZ ist mit seinem Angebot nicht allein: Die Verbraucherzentrale NRW hat zum Beispiel eine kostenlose Flugärger-App, mit der man Ansprüche prüfen und dann gegenüber der Airline geltend machen kann. Auch die Prüfung der Rechte über das Fluggastrechte-Onlineportal des Bundesjustizministeriums ist kostenlos.

Stößt man bei der Fluggesellschaft mit seinem Anliegen trotz alledem auf taube Ohren, kann ein Antrag bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr der nächste Schritt sein: ebenfalls online und kostenlos.

Portale arbeiten auf Provisionsbasis

Wer sich hingegen entscheidet, sich nicht selbst mit der Airline auseinanderzusetzen, sondern ein Fluggastrechte-Portal einzuschalten, muss wissen: 

  • Die Legal-Tech-Anbieter prüfen einen Fall zunächst kostenfrei.
  • Doch wenn sie eine Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft erwirken, wird für den betroffenen Urlauber eine Provision von bis zu 40 Prozent fällig.

Basis der Fluggastrechte in Europa ist eine EU-Verordnung. Darunter fallen alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU sowie der Schweiz, Norwegen und Island abheben. Bei Flügen, die dort landen, gilt die Verordnung nur dann, wenn die Airline ihren Sitz in der EU oder einem der genannten Länder hat. In Großbritannien gilt seit dem Brexit eine eigene Verordnung, die aber genau den EU-Regeln entspricht.