Ruhezeiten für Hausbau
Welche Ruhezeiten sind beim Hausbau zu beachten ? Wann müssen Nachbarn Baulärm tolerieren ?
Es antwortet Sylvia Müller, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Wolmirstedt : Beim Hausbau gilt das allgemeine Nachbarschaftsrecht, wenn es z. B. um Lärmbelästigungen geht. Lärmbelästigungen dürfen danach nicht das übliche Maß übersteigen. Bei Geräuschbelästigungen gilt als Maßstab, was in dem Ort üblich ist. Grundlage ist zudem, in welchem Wohngebiet sich der Neubau befindet – in reinen Wohngebieten gelten beispielsweise meist strengere Regelungen und Ruhezeiten.
Wird so ein Einfamilienhaus in einer Wohnsiedlung gebaut, ist immer auf die Belange der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Kriterien sind das Immissionsschutzgesetz und gesetzlichen Regelungen des Landes und der Gemeinden.
Normalerweise kann verlangt werden, dass Geräuschbelästigungen durch Rasenmäher, Fernsehen und Radio in der Zeit von 7 bis 22 Uhr an Werktagen geduldet werden müssen – soweit sie nicht das übliche Maß stark überschreiten. In diesen Zeiten sind die Geräuschbelästigungen von den Nachbarn zu tolerieren. Es sind aber auch Mittagszeiten zu beachten – hier gelten Bestimmungen der Kommunen.
Bei Belästigung durch Baulärm könnten im Einzelfall strengere Anforderungen an die Zeiten aufgestellt werden, da dieser Lärm intensiver ist. Im Streitfall haben die Richter daher innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen Beurteilungsspielraum. ( ukl )
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