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Oberlandesgericht Brandenburg: Schaden durch Ast auf Auto: Stadt haftet nicht

02.09.2011, 04:34

Brandenburg/Havel (dpa). Eine Stadt muss nicht unbedingt für Schäden durch herabfallende Äste aufkommen – selbst wenn ein getroffenes Auto auf einer öffentlichen Straße vor einem Grundstück der Stadt geparkt war. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht laut einer gestern veröffentlichten Mitteilung entschieden (2 U 16/10). Ein Autofahrer hatte die Stadt Potsdam auf Schadensersatz in Höhe von 3500 Euro verklagt, nachdem ein herabfallender Ast seinen geparkten Wagen beschädigt hatte. Die Stadt sei verantwortlich für die Verkehrssicherheit der Straße sowie für den Baum, der auf einem angrenzenden stadteigenen Grundstück stand, meinte er.

Das Landgericht Potsdam hatte der Klage weitgehend stattgegeben. Auf die Berufung der Stadt hat das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel die Klage nun jedoch abgewiesen. Zwar sei die Stadt für den Zustand der Straße verantwortlich, allerdings gehöre der Baum nicht dazu, da er auf einem angrenzenden Grundstück stehe. Auch als Eigentümerin des Grundstücks stehe Potsdam nicht in der Verantwortung. Grund: Die Stadt hatte einen Mieter im Mietvertrag verpflichtet, den entsprechenden Teil des Geländes zu sichern. Daher müsse sie nur überprüfen, ob der Mieter dieser Pflicht nachkomme.

Im aktuellen Fall habe es keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Mieter seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, so die Richter. Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Oberlandesgericht nicht zu.