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Sehr hohes Einkommen: Kein Recht auf Kindesunterhalt

Nach einer Trennung kann der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, meist Unterhalt vom anderen fordern. Denn Essen, Kleidung und Freizeitaktivitäten für den Nachwuchs kosten viel Geld. Doch gilt dies auch, wenn man das Dreifache des Ex-Partners verdient?

17.05.2016, 04:00

Dresden (dpa/tmn) - Wohnen Kinder nach einer Trennung nur bei einem Elternteil, kann dieser in der Regel Unterhalt vom anderen Elternteil verlangen. Es sei denn, er verdient ein Vielfaches des anderen. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden.

In einem verhandelten Fall lebten die Kinder zunächst bei der Mutter. Das teilte die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mit. Dann zogen sie im Jahr 2014 zum Vater. Als Arzt verdiente er rund 7500 Euro netto pro Monat - dreimal so viel wie die Mutter.

Obwohl die Eltern vorher gemeinsam vereinbart hatten, die Frau müsse nichts für das Jahr 2014 zahlen, verlangte der Vater von der Mutter ab 2015 Unterhalt für die Kinder.

Zu Unrecht, urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes (Az.: 20 UF 875/15). Denn besteht ein finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Elternteilen, kann der Besserverdiener allein für den Unterhalt verantwortlich sein - auch wenn die Kinder bei ihm leben. Voraussetzung: Es bleibt trotz der Kosten für den Unterhalt genügend Geld zum Leben übrig.