Verbraucherzentrale rät : Servicegebühr verweigern
Magdeburg ( rgm ). Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer neuen kriminellen Masche beim Verkauf von Reisen auf Verkaufsveranstaltungen. Dabei haben die Anbieter einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu kommen, auch wenn der abgeschlossene Reisevertrag später rückgängig gemacht wird. Bereits während der Verkaufsveranstaltung wird eine sogenannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 60 Euro pro Reisendem verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer seit jüngster Zeit vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per ECCash an, so wie es Verbraucher von den Kontrolleuren der Bahn im Zug kennen. Mit sogenannten mobilen EC-Cash-Lesegeräten haben sich jetzt auch die Reise-Verkäufer technisch aufgerüstet.
Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträge kostenfrei zu widerrufen. Doch wenn der Zahlungsempfänger unbekannt ist, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung und auch keine vertragliche Vereinbarung über eine Beratungs- und Servicegebühr vorhanden ist, wird der Verbraucher meist darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, eine derartige Service- und Beratungsgebühr für den Verkauf von Reisen auf Kaffeefahrten nicht zu zahlen. Sollten sich Verbraucher auf das EC-Cash-Verfahren einlassen, sollten sie genau darauf achten, welcher Betrag vom Konto eingezogen wird. Der entsprechende Einziehungsbeleg sollte auf jeden Fall verlangt werden. In jeder anderen Verkaufseinrichtung sei das bei Zahlung mit ECKarte selbstverständlich und ohne besondere Aufforderung üblich.