Hürdenlauf bei Namenssgebung / Wunschname schließlich doch beurkundet Shelly oder Shelley oder wie?
Die Goldmedaillen-Gewinnerin Shelly-Ann Fraser faszinierte mit ihrem 100-Meter-Lauf bei den Olympischen Sommerspielen 2008 in Peking ein werdendes Magdeburger Elternpaar derart, dass es beschloss, den erwarteten Familiennachwuchs nach der jamaikanischen Sprinterin – in leicht abgewandelter Form - Shelly Anne zu benennen. Die Namensgebung erwies sich für den Vater des am 14. Februar geborenen kleinen Mädchens aber als Hürdenlauf.
Im Standesamt der Landeshauptstadt wurde Stephan Musahl mit der Tatsache konfrontiert, dass "Shelly" in Deutschland nur für männlichen Nachwuchs vorgesehen sei. Shelley mit ey aber sei als Mädchenname möglich. "Wir entschieden uns, diese Möglichkeit zu wählen, und damit hieß unsere Kleine Shelley Ann", schrieb der Leser. Wieder daheim, richtete er eine Vornamensanfrage an die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Die offizielle Auskunft aus Wiesbaden: "Shelly" ohne e vor dem y gilt in Deutschland seit 2008 als geschlechtsneutral. Das sei im Internationalen Handbuch der Vornamen, dem amtlichen Regelwerk für Vornamen in Deutschland, nachzulesen.
Also fuhr Stephan Musahl wieder zum Standesamt, um dort nun doch den Wunschnamen beurkunden zu lassen. "Fehlanzeige. Das Amt war zu diesem Zeitpunkt lediglich im Besitz einer alten Ausgabe des oben genannten Buches." Dieses sei die Grundlage für die Beurkundung und daher gebe es keine Veranlassung, das bereits Beurkundete zu ändern, ließ man den Vater wissen. Wenn er die Namenszulassung für den deutschen Raum schriftlich belegen könne, würde man sie jedoch beurkunden.
"Ich veranlasste dies und überwies 18 Euro an die GfdS. Etwa vier Werktage später hielt ich die förmliche Bestätigung in der Hand und wurde erneut beim Standesamt vorstellig, wo nun, wie vereinbart "Shelly Anne" beurkundet wurde", schilderte er diese Etappe bei der Überwindung der Namens-Hürde. Sozusagen beim "Zieleinlauf" erblickte er jedoch zu seiner Überraschung im Amt eine nagelneue aktuelle Ausgabe des Internationalen Handbuches für Vornamen. Zwar mit der langersehnten Urkunde über den Wunschnamen für seine Tochter in der Hand, aber "tief erschüttert" über die "verschlafene Behörde in der Hauptstadt der Frühaufsteher", verließ er das Standesamt.
Das bestätigte auf unsere Anfrage den Sachverhalt so, wie ihn der Vater geschildert hatte. "Herr Musahl beantragte am 19. Februar 2009 für sein Kind den Vornamen Shelly. Da dieser Name im damals vorliegenden internationalen Vornamenbuch nur als männlicher Vorname eingetragen war, wurde nach Alternativen gesucht und der weibliche Vorname Shelley vorgeschlagen.
Eine Woche später brachte Herr Musahl von einem Sprachwissenschaftler den Nachweis, dass der Vorname Shelly sowohl für Jungen als auch für Mädchen verwendet werden kann. Aufgrund der Vorlage des Nachweises hat das Standesamt den Geburtenbucheintrag umgehend kostenfrei auf den Vornamen Shelly geändert."
Inzwischen lag hier aber auch das neue internationale Vornamenbuch vor, "so dass es zu einer bedauerlichen zeitlichen Überschneidung kam, auf die das Magdeburger Standesamt aber keinen Einfluss hatte". Das Buch sei nach der Ankündigung des herausgebenden Standesamtsverlages 2008 umgehend bestellt worden, die Lieferung leider aber erst am 23. Februar 2009 erfolgt. Zum Zeitpunkt der ersten Auskunft an Herrn Musahl war im Magdeburger Standesamt daher nur die männliche Form von Shelly bekannt.
Der Erwerb eines Vornamens richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, dem das Kind mit der Geburt angehört, erläutert das Amt. Alle anderen Variationen der Vornamen müssten dem Standesbeamten schriftlich nachgewiesen werden. Für internationale Vornamen gibt es das internationale Vornamenbuch, das von Zeit zu Zeit erweitert wird, da immer wieder Vornamen hinzukommen. So wie die weibliche Form des Vornamens "Shelly".
Der Name kommt aus dem Altenglischen und leitet sich von einem Familiennamen ab, der auf eine Ortsbezeichnung mit der Bedeutung "Wiese auf einer Anhöhe" zurückgeht. "Mich stimmt nur glücklich, dass unsere Tochter auf jeden Fall die allererste Shelly in Magdeburg ist und es andere Eltern mit dem nun vorliegenden aktuellen Buch einfacher haben werden", so Herr Musahl.
Noch einfacher wird es womöglich ab Herbst 2009. Dann soll eine neue bundesweite Verwaltungsvorschrift in Kraft treten, die die Vergabe von Vornamen wesentlich erleichtert. Künftig muss der Standesbeamte nur noch darauf hinweisen, dass es den beantragten Vornamen im deutschen Rechtsbereich nur als männlichen bzw. weiblichen gibt. Wenn die Eltern per Unterschrift ihr Wissen bestätigen, dass es diese Namensform im deutschen Sprachgebrauch nur in der angegebenen Geschlechterform gibt, "kann der Vorname wie vom Antragsteller gewünscht eingetragen werden", so die Auskunft aus dem Rathaus.