Urteil Sind Hunderttausende Knöllchen ungültig?
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat Knöllchen durch private Dienstleister für ungültig erklärt. Was bedeutet das?
Frankfurt/Main (tn) l Das Oberlandesgericht in Fankfurt am Main hat mit einem Grundsatzentscheid die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für ungültig erklärt. Im Klartext bedeutet das allein für die Main-Metropole, das rund 700.000 verteilte Strafzettel anfechtbar sind.
Die Stadt Frankfurt hatte einen privaten Dienstleister beauftragt, Knöllchen im ruhenden Verkehr auszustellen. Das Oberlandesgericht hatte dies in seinem Entscheid für ungültig erklärt.
Allein 2018 waren in Frankfurt rund 700.000 Knöllchen verteilt worden. Diese hatten einen Saktionswert von über 10 Millionen Euro. Rein theoretisch könnte jeder dieser Strafzettel nun angefochten werden, wenn sich die Betroffenen auf das Urteil beziehen, jedoch sind bereits gezahlte Strafzettel davon ausgeschlossen, außer der Wert überschreitet 250 Euro.
Schon jetzt ist klar, das auch andere Städte in Hessen betroffen sind. Ob bundesweit auch andere Städte betroffen sind, muss erst noch geprüft werden. Übrigens gilt das Urteil nicht für Supermarktparkplätze. Hier dürfen auch weiterhin private Dienstleister kontrollieren.