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Sind Kinder aus erster Ehe auch erbberechtigt?

15.08.2012, 03:15

Ich bin zum zweiten Mal verheiratet. Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder. Mein jetziger Mann hat ebenfalls zwei Kinder aus erster Ehe. Wir leben in Gütertrennung. Ein Testament habe ich nicht errichtet. Wer würde bei meinem Tod erben? Erben auch die Kinder meines Mannes aus erster Ehe?

Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt: Sollten Sie versterben, ohne ein Testament errichtet zu haben, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Da Sie mit Ihrem Ehemann im Güterstand der Gütertrennung leben, würden Ihr jetziger Ehemann und Ihre zwei Kinder aus erster Ehe zu je einem Drittel erben.

Durch den von Ihnen und Ihrem Ehemann gewählten Güterstand der Gütertrennung mindert sich also im Vergleich zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Erbteil Ihres Ehemannes von 1/2 auf 1/3. Die Kinder Ihres jetzigen Ehemannes aus dessen erster Ehe erben bei Ihrem Tod nicht. Diese können aber an Ihrem Vermögen mittelbar partizipieren.

Verstürbe beispielsweise Ihr jetziger Mann nach Ihnen und hinterließe kein Testament, träte nach ihm ebenfalls gesetzliche Erbfolge ein. Hier würden dann die beiden Kinder Ihres jetzigen Ehemannes zu je 1/2 erben und damit über die 1/3 Beteiligung Ihres jetzigen Mannes an Ihrem Nachlass mittelbar auch an Ihrem Vermögen als Erbeserben beteiligt. Soweit Sie die gesetzliche Erbfolge nicht wünschen oder auch ausschließen wollen, dass die Kinder Ihres jetzigen Mannes aus dessen erster Ehe in irgendeiner Form an Ihrem Vermögen partizipieren, müssen Sie ein Testament errichten. (www.notarkammer-sachsen-anhalt.de)