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Soll ich eine gewonnene Reise annehmen?

02.08.2007, 04:55

Ich habe angeblich eine Reise gewonnen und wurde per E-Mail benachrichtigt. Was ist davon zu halten und wie kann ich mich vom Wahrheitsgehalt des Gewinns überzeugen ? Es antwortet Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Immer wieder wird uns berichtet, dass Glückwünsche und Gewinnzusagen per EMail verschickt werden. Ein Beispiel : Die Preise in einem Internetgewinnspiel seien ausgelost worden und der Empfänger der E-Mail sei Gewinner einer 8-tägigen Flugreise in die Türkei für zwei Personen im Wert von 998 Euro. Der Gewinner soll nur noch den Gewinn anmelden und ein schöner Urlaub könne beginnen.

Das klingt verführerisch. Der Schein des günstigen Angebots trügt, denn bei diesen Angeboten ist oftmals nicht wirklich alles kostenlos. Wichtig ist, was Bestandteil des Reisevertrages ist und welche Zusatzkosten zu berücksichtigen sind. Daher muss ganz genau das Kleingedruckte gelesen werden ! Wissenswert ist, dass während der Rundreisen häufi g Verkaufsveranstaltungen auf Teppich-, Leder- und Goldwarenbasare fest in das Reiseprogramm dieser " Gewinnreisen " eingearbeitet sind, die kaum ein Entkommen erlauben.

Besonders wichtig ist, dass auch bei einer vermeintlich gewonnenen Reise auf den Reisepreissicherungsschein geachtet werden muss. Der Reiseveranstalter ist auch bei einer gewonnenen Reise verpflichtet, einen Sicherungsschein auszuhändigen. Dieser Schein ist der Nachweis dafür, dass der Veranstalter gegen Insolvenz versichert ist. Verbraucher sollten bis zum Erhalt dieses Scheines keine Zuzahlung leisten. ( ukl )

leserfragen@volksstimme.de