Start-Stopp-System hebelt Handyverbot am Steuer aus Ist der Motor aus, darf telefoniert werden
Frankfurt/Main (dpa) l Warten vor roter Ampel, der geschlossenen Bahnschranke oder im Stau: Bei längerem Stillstand im Verkehr dürfen Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern nicht der Motor des Fahrzeugs läuft. "Wenn der Motor durch ein Start-Stopp-System ausgeschaltet ist, ist die Benutzung bei längeren Wartezeiten gestattet", sagte der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main und bezog sich dabei auf einen Standard-Kommentar zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Gleiches gelte, wenn der Fahrer den Motor eigenhändig ausschalte.
"Sorgt der Fahrer dabei aber für eine Verzögerung im Verkehr, etwa weil er verspätet losfährt, nachdem die Ampel wieder auf Grün gesprungen ist, muss er mit einem Verwarnungsgeld rechnen", erläuterte Lenhart. Strenger geahndet wird es, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt oder auch nur bei laufendem Motor in der Hand hält, wie es laut StVO verboten ist.
Derzeit müssen Verkehrssünder noch mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Ab Mai, wenn die Punktereform greift, steigt das Bußgeld auf 60 Euro, es bleibt bei einem Punkt.
Dagegen sei die Benutzung des Handys als Navigationsgerät erlaubt, wenn es in einer festen Halterung sitzt, wie dies auch für mobile Navis zutrifft.