Patientenrecht Stempel-Gebühr für das ärztliche Bonusheft?
Frage : Darf der Arzt eine Gebühr für das Abstempeln des Bonusheftes verlangen ?
Es antwortet Patientenberater Holger Boley von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Beratungsstelle Magdeburg : Bonusprogramme sind für Versicherte ein Anreiz zur Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, empfohlenen Impfungen und qualitätsgesicherten Gesundheitskursen. In der Regel wird die Teilnahme durch Vorlage eines abgestempelten Bonusheftes nachgewiesen. Für diesen Nachweis verlangen Ärzte zum Teil eine Gebühr.
Für eine Gebührenfreiheit spricht jedoch ein noch nicht rechtsverbindlicher Beschluss der 73. Arbeitstagung der Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger vom 26. November 2008, wonach das Abstempeln der Bonushefte bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Prävention durch die vertragsärztliche Vergütung abgegolten ist.
Versicherte sollten daher auf einen gebührenpflichtigen Teilnahmenachweis verzichten und sich unter Hinweis auf den genannten Beschluss an ihre Krankenkasse wenden und ggf. die Erstattung der Gebühr beantragen.
Soweit die Gebühr nachträglich von der Krankenkasse nicht erstattet wird, können sich Versicherte an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dabei handelt es sich um das Bundesversicherungsamt für bundesweite Ersatzkassen und das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt für landesweite Krankenkassen.