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EU-Richtlinie seit 20. Juli in Kraft / Lange Übergangsfrist für chemische Stoffe Strengere Anforderungen an Spielsachen in der EU

22.07.2011, 04:28

Mehr Sicherheit im Kinderzimmer: In der EU gelten von nun an strengere Anforderungen für Spielsachen. Mit brennbaren Puppen, krebserregenden Teddys und Autos aus vielen Kleinteilen, an denen Kinder zu ersticken drohen, soll Schluss sein. "Für fehlerhafte und gefährliche Spielzeuge wird auf dem EU-Markt kein Platz mehr sein", teilte die EU-Kommission in der vergangenen Woche in Brüssel mit.

Strengere Vorgaben für die Produktion und schärferen Kontrollen sollen Europas 80 Millionen Kinder unter 14 Jahren besser vor gefährlichem Spielzeug schützen – Unfälle sollen vermieden und langfristige gesundheitliche Schäden ausgeräumt werden.

So gelten für Spielsachen mit vielen kleinen Teilen strengere Auflagen. Auch müssen Warnhinweise von nun an leicht am Spielzeug oder auf der Packung zu finden – und zu verstehen – sein. Eltern können Hersteller einfacher erreichen, denn Name und Kontakt müssen nun auf der Packung stehen.

Die Gesetze sind fortan für neues Spielzeug verbindlich. Sowohl für solches, das in der EU hergestellt wird, als auch für importierte Ware. Damit reagiert die EU auch auf die Skandale der vergangenen Jahre um Risiko-Spielzeug aus China.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von einem "wichtigen Schritt, dem weitere folgen müssen". So gebe es erstmals ein prinzipielles Verbot, krebserregende oder erbgutgefährdende Stoffe in Spielzeug zu verwenden, teilte ihr Ministerium mit. Die EU-Länder bekommen aber weitere zwei Jahre Zeit, diese chemischen Anforderungen umzusetzen. Darüber hinaus werde der Einsatz von 55 Duftstoffen, die Allergien auslösen können, verboten.

FDP-Verbraucherexperte Erik Schweickert kritisierte: "Potenziell krebserregende Weichmacher bleiben in Kinderspielzeug auch mit der neuen Richtlinie weiterhin in 1000-fach höherer Konzentration zugelassen als in Autoreifen." Aigner forderte, auch die Grenzwerte giftiger Schwermetalle wie Quecksilber und Blei zu verschärfen.

Die neuen Regeln erlegen Herstellern, Importeuren und Händlern mehr Verantwortung und Pflichten auf. Jedes Spielzeug, das neu auf den Markt kommt, muss ein CE-Siegel tragen, also eine Erklärung des Herstellers, dass alle Sicherheitsregeln eingehalten worden sind. Dabei geht es zum Beispiel um Gefahren wie Entflammbarkeit, aber auch um die chemische und physikalische Zusammensetzung des Spielzeugs. "Kinderspielzeug wird damit nicht sicherer", sagt SPD-Verbraucherpolitikerin Elvira Drobinski-Weiß.

Importeure müssen prüfen, ob die nötigen Sicherheits-Checks gemacht wurden. Hersteller werden aber nicht gezwungen, die Tests von unabhängigen Stellen durchführen zu lassen. Die Bundesregierung hatte das eigentlich gefordert. An diesem Ziel, "verbindliche unabhängige Drittprüfungen" müsse laut Schweickert weiter festgehalten werden.

Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden – in Deutschland etwa die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in Bayern – sind nach den neuen Regeln für "angemessene Kontrollen" in der EU und an ihren Außengrenzen zuständig. Sie dürfen Besuche bei den Betrieben vor Ort machen und gefährliche Spielzeuge sofort beschlagnahmen.

Mehr als ein Viertel (28 Prozent) der Hinweise, die im Jahr 2010 über das EU-Warnsystem für gefährliche Konsumgüter gemeldet worden sind, waren Spielsachen. Im Vorjahr lag ihr Anteil noch bei 25 Prozent.(dpa)