Fall 1: Nutzungs- und Anlagenrecht der Telekom Telefonkabel auf Grundstück: Entschädigung erhalten
Es gibt Dinge, die sind eigentlich völlig klar, ohne Streitpunkte. Trotzdem scheint ihre Lösung manchmal fast unmöglich. Diese Erfahrung musste auch Helgard Worch aus Zerbst machen, als es um eine Entschädigung für ein Telefonkabel auf ihrem Grundstück ging. Weil sie keinen Ausweg mehr wusste, wandte sie sich schließlich an die Redaktion Leseranwalt.
Nach dem Tode ihrer Eltern fiel Helgard Worch deren Grundstück als Alleineigentümerin zu – was auch mit einer Eintragung im Grundbuch im Februar 1992 bestätigt wurde.
Als sie 2009 eine Ackerfläche verkaufen wollte, erfuhr sie "so ganz nebenbei", wie sie uns schrieb, dass 2007 ein Leitungs- und Anlagenrecht für die Deutsche Telekom als Belastung in das Grundbuch eingetragen worden war.
Das heißt, auf ihrem Acker liegt ein Telefonkabel. "Doch davon habe ich bis dahin nichts gewusst", schreibt sie weiter. "Weder die Telekom noch das Grundbuchamt hielten es für nötig, mich zu informieren."
Von einer Stelle zur nächsten verwiesen
Dieses Leitungs- und Anlagenrecht ist laut Gesetz entschädigungspflichtig. Das wusste Helgard Worch, weil sie aus einem Amtsblatt, das seit einigen Jahren erscheint, erfahren hatte, dass bereits 1981 über eine ihr gehörende Wiese eine Trinkwasserleitung verlegt wurde. Die Eintragung in das Grundbuch erfolgte 2007. Die dafür zu zahlende Entschädigung erhielt sie nur kurze Zeit danach.
So schrieb sie nun im Februar 2009, nachdem sie von dem Telefonkabel erfahren hatte, an die Telekom AG in Bonn. Nachdem sie ohne Antwort blieb und im April und Mai 2009 gemahnt hatte, bekam sie den Rat, sich an die Störungsstelle zu wenden. Von dort wurde sie an die Bauherrenberatung verwiesen und nach mehreren telefonischen Rückfragen an die Niederlassung in Magdeburg. Doch das Jahr verging. Dann war ihre Geduld zu Ende. Sie suchte Hilfe.
Als wir uns dann an die Pressestelle der Telekom-Zentrale in Bonn wandten, kam der Stein ins Rollen. Wir erfuhren nun von der wirklich zuständigen Stelle mit Namen und Hausnummer, sodass Helgard Worch dort die nötigen Unterlagen (Gemarkung, Grundbuchblattnummer, Flurnummer und Flurstücknummer) einreichen konnte.
In der Tat ging dann alles recht schnell. Nur kurze Zeit später teilte sie uns mit, dass die Angelegenheit nun bereinigt sei und die ihr zustehende Entschädigung in Höhe von 117,61 Euro gezahlt wurde.
In dem uns übersandten Antwortschreiben der Telekom heißt es aber auch: "Wir erfahren im Zuge des Grundbuchbereinigungsverfahrens nicht, wer der Eigentümer der jeweiligen Grundstücke ist, weshalb ein direktes Zugehen auf denselben seitens der Deutschen Telekom AG nicht möglich ist. Dass Frau Worch die beschränkt persönliche Dienstbarkeit nur so ,nebenbei‘ als Grundstücksbelastung erfahren hat, ist unwahrscheinlich, da das Grundbuchamt Änderungen am betroffenen Grundbuch dem Eigentümer stets mitteilt."
Nun ging alles ganz schnell
Die Möglichkeit, dass so eine Mitteilung beispielsweise im Amtsblatt durch Urlaub oder ähnliches übersehen wurde, räumt unsere Leserin ein. Doch als sie davon erfuhr, sich um eine Klärung und die Zahlung der ihr zustehenden Entschädigung bemühte, verirrte sie sich in den Strukturen eines großen Unternehmens.