Vortrag bei Haus & Grund in Magdeburg Thema Schönheitsreparatur
Magdeburg (rgm) l Wer Wohnungen vermietet, kommt mit dem Thema der Schönheitsreparaturen in Berührung. Es ist Praxis, dass der Mieter vertraglich das Recht, aber auch die Pflicht zu Schönheitsreparaturen übernimmt. Im laufenden Mietverhältnis läuft es oft problemlos. Ärger gibt es bei der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn eine Wohnung unrenoviert übergeben wird oder die Schönheitsreparaturen mangelhaft sind. "Rechtlich gesehen, ist das Malern und Renovieren eine Reparatur, die nach dem Grundmodell des BGB der Vermieter zu erledigen hat", so Dr. Holger Neumann von Haus Grund Sachsen-Anhalt. Es ist aber rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Schönheitsreparaturen in angemessenem Umfang auf den Mieter übertragen werden. Dort beginnt allerdings das Problem.
Auf welche Fallstricke Vermieter achten müssen, erläutert Rechtsanwalt Detlef Baarth von der Immobilien-Kompetenz in Magdeburg am 10. September ab 17 Uhr bei Haus Grund Magdeburg, Steinigstraße 7. Um telefonische Voranmeldung unter (0391) 7 31 68 34 wird gebeten.