Was Arbeitnehmer beim Nehmen von sogenanntem Bildungsurlaub beachten müssen Urlaub für die Weiterbildung
Für eine Weiterbildung bezahlt Urlaub nehmen - in 12 von 16 Bundesländern ist das möglich. Dort gibt es einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Die Palette der Angebote reicht vom Rhetorik- bis zum Yoga-Kurs.
Bonn (dpa) l Fünf Tage Extra-Urlaub im Jahr - wer würde da nicht zugreifen? In 12 von 16 Bundesländern haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub zusätzlich zum vertraglich geregelten Erholungsurlaub. So auch in Sachsen-Anhalt. Nur für Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen gilt dieser Rechtsanspruch nicht.
Das Angebot ist attraktiv: fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für berufliche Weiterbildung. In einigen Bundesländern können auch zehn Tage am Stück innerhalb von zwei Jahren beantragt werden. Das Spektrum reicht von konkreten fachlichen Fortbildungen über politische Seminare und Sprachreisen bis hin zu persönlichkeitsbildenden Kursen.
"Wenn es im Betrieb üblich ist, wird Bildungsurlaub meist von allen genommen", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Aber in den Betrieben, in denen es nicht üblich sei, machen Arbeitnehmer aus Unkenntnis oder aus Angst vor der Reaktion des Arbeitgebers ihr Recht nicht geltend.
Damit ein Arbeitnehmer zu seinem Recht kommt, beachtet er beim Antrag auf Bildungsurlaub am besten vier Schritte: Als Erstes sollte er alle Unterlagen zusammenstellen, die belegen, dass der ausgewählte Kurs ein Bildungsurlaub ist. Hierzu gehören zum Beispiel das Seminarprogramm sowie ein Ausdruck der Anerkennung des Bildungsträgers durch das Bundesland, zählt Reinold Mittag, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf.
Als Nächstes reicht der Arbeitnehmer seinen Antrag auf Bildungsurlaub samt Unterlagen mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber ein. Musteranträge gibt es beim Kursanbieter oder den Gewerkschaften.
"Im dritten Schritt prüfe ich nach drei Wochen die Reaktion des Arbeitgebers", sagt Arbeitsrechtler Mittag. Ein dreiwöchiges Schweigen gelte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen als Zustimmung des Arbeitgebers.
Nach der Veranstaltung sollte der Arbeitnehmer dann die Teilnahme nachweisen. "Dies sollte so zeitnah wie möglich nach Ende des Bildungsurlaubs geschehen, damit ich meinen nächsten Lohn pünktlich gezahlt bekomme", rät Mittag. Die Kosten für den Kurs trägt der Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber beteiligt sich nur über die Fortzahlung des Lohnes.
Einen Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen darf der Arbeitgeber in den Bundesländern, in denen der Rechtsanspruch gilt, nur aus zwei Gründen. Zum einen, wenn der beantragte Zeitraum aus betrieblichen Gründen nicht passt, zum anderen, wenn er das vom Arbeitnehmer ausgewählte Seminar nicht als Bildungsurlaub anerkennt.
Für den zweiten Fall hat der Gesetzgeber etwa in Nordrhein-Westfalen eine Sonderregelung erlassen: "Der Arbeitnehmer kann eine Gleichwohl-Erklärung abgeben und trotz der Ablehnung in den Bildungsurlaub gehen", so der Bielefelder Fachanwalt. Eine Gleichwohl-Erklärung bedeute, dass der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Eingang der Absage des Arbeitgebers schriftlich festhalten kann, dass er den Bildungsurlaub trotzdem antritt.
In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber zwar das Gehalt zurückhalten. Der Arbeitnehmer kann es aber einklagen, indem er nachweist, dass der gewählte Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist. In manchen Bundesländern können Arbeitnehmer vor Gericht eine einstweilige Verfügung einreichen, um trotzdem am Kurs teilnehmen zu können.
Eine Auswahl an Kursen, die in mehreren Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind, sowie einen Überblick über die Landesgesetze gibt es online unter www.bildungsurlaub.de.