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Dienstjahre an Privatschule werden im Staatsdienst nicht angerechnet Urteil: Eingruppierung ist rechtens

25.09.2010, 04:18

Erfurt (dpa). Lehrer an staatlichen Schulen müssen sich gut überlegen, ob sie eine Zwischenstation in einer privaten Schule einlegen. Bei ihrer Rückkehr in den Staatsdienst haben sie kein Anrecht darauf, dass ihnen die Dienstjahre in der Privatwirtschaft angerechnet werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (6 AZR 180/09). Es wies damit die Klage eines Lehrers aus Baden-Württemberg zurück. Allerdings stehe es den Ländern frei, auch zu einer höheren Eingruppierung zu greifen, um Lehrer anzuwerben, geht aus einem weiteren Urteil hervor (AZR 174/09).

Der verbeamtete Lehrer aus Baden-Württemberg war 1995 an eine Privatschule gewechselt und hatte dort zeitweise die Leitung übernommen. Im Jahr 2007 kehrte er zurück und wurde in die Gehaltsstufe 2 eingruppiert. Er bestand wegen seiner Dienstjahre auf Stufe 5. Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Die Beschäftigungsgruppen dienten nur der Besitzstandswahrung für die Mitarbeiter des betreffenden Arbeitgebers, so die Richter.

In einem anderen Fall einer Lehrerin aus Baden-Württemberg hielten sie eine höhere Eingruppierung dagegen für rechtens. Das Land wollte die Pädagogin einstellen, um eine Personallücke zu schließen und habe ihr deshalb ein besseres Gehalt zugesagt. Dieser Ermessensspielraum sei zulässig.