Teilkasko Versicherung zahlt nicht immer bei Tierunfällen
München (dapd). Autofahrer sollten beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung darauf achten, dass Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sind. Das empfiehlt der ADAC. "Die meisten Versicherungen wickeln Wildschäden nach dem Bundesjagdgesetz ab", erläutert ADAC-Mitarbeiterin Jennifer Kallweit. Dann kann es Deckungslücken geben.
Laut Kallweit war dies in einem Fall in Oberfranken so, als ein ausgebüxtes Känguru vor ein Auto sprang. Das Bundesjagdgesetz greife in solchen Fällen nicht. Deshalb sei ein erweiterter Schutz sinnvoll. Zahle die Teilkaskoversicherung nicht, könne nur noch eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden.
Sei das Känguru allerdings als "Haustier" gehalten worden, könne auch der Tierhalter haftbar gemacht werden. Habe er keine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung, an die sich der Autobesitzer wenden könnte, müsse er mit seinem Privatvermögen für den Schaden geradestehen.