Deutsche Rentenversicherung Bund und Mitteldeutschland antworten auf Leserfragen Was bedeutet Rente mit 67 Jahren konkret?
Das Thema des gestrigen Volksstimme Leser-Telefons war "Rente mit 67". Vier Experten der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschlands und der Deutschen Rentenversicherung Bund antworteten auf die Fragen.
Frage: Ich bin 1951 geboren, kann ich noch die Frauenaltersrente bekommen?
Antwort: Ja, denn die Altersrente für Frauen ist von der Rente mit 67 nicht betroffen. Alle bis einschließlich 1951 geborene Frauen können die Altersrente für Frauen erhalten. Voraussetzung ist, dass sie eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren zurück gelegt haben, wovon für mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge ab dem 40. Lebensjahr nachgewiesen sein müssen. Aber: Wenn Sie mit dem 60. Lebensjahr in Rente gehen möchten, bedeutet das einen dauerhaften Rentenabschlag in Höhe von 18 Prozent. Jeden Monat, den Sie die Rente später beantragen, verringert sich der Rentenabschlag um jeweils 0,3 Prozent. Beginnt die Rente ab dem 65. Lebensjahr, erhalten Sie die Rente abschlagsfrei.
Frage: Ich übe einen Minijob aus. Zählen diese Zeiten bei der Rente?
Antwort: Grundsätzlich brauchen Sie selbst keine Beiträge zur Rentenversicherung zu bezahlen. Sie können aber Ihrem Arbeitgeber erklären, dass Sie auf die sogenannte Versicherungsfreiheit verzichten. Ihr eigener Rentenbeitrag beträgt bei einem Einkommen von 400 Euro in diesem Jahr 18,40 Euro. Der Vorteil ist, dass alle Jahre in der Rentenversicherung als Pflichtbeiträge gelten und Sie dadurch mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig versicherte in Anspruch nehmen können, wenn dann insgesamt 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung zurück gelegt sind.
Frage: Ich bin1961 geboren und möchte eigentlich mit 63 Jahren in Rente gehen. Muss ich jetzt bis 67 arbeiten?
Antwort: Nein, Sie können weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Wie bei der Regelaltersrente wird auch diese Rente schrittweise angehoben. Dadurch erhöht sich je nach Geburtsjahr der Rentenabschlag. In Ihrem Falle bedeutet dies einen Rentenabschlag von 12,6 Prozent.
Frage: Ich werde im Mai dieses Jahres 65 Jahre alt. Kann ich dann die Rente ab meinem Geburtstag bekommen?
Antwort: Sie sind 1947 geboren und müssten einen Monat länger arbeiten, um die Regelaltersrente ohne Kürzung zu bekommen. Der Jahrgang 1947 ist der erste Jahrgang, der von der Rente mit 67 betroffen ist. Sie könnten aber auch die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr ohne Kürzung bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Möglich wäre vielleicht auch die Frauenaltersrente oder die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Die Rente beginnt immer mit dem Folgemonat des Geburtstages - außer, Sie sind am 1. eines Monats geboren.
Frage: Ich bin 62 Jahre alt und habe bereits 45 Jahre Beiträge bezahlt. Kann ich jetzt schon in Rente gehen - ich würde auch Abschläge in kauf nehmen.
Antwort: Ohne Abschläge könnten Sie mit Vollendung des 65. Lebenjahres die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen. Bei dieser neuen Rente ist Voraussetzung, dass Sie insgesamt für 45 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen. Zu diesen Beitragszeiten zählen auch Zeiten des Wehrdienstes sowie Zeiten der Kindererziehung. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen dagegen nicht mit. Sie können aber auch mit Vollendung des 63. Lebensjahres die Altersrente für langjährig Versicherte, mit Abschlägen, beantragen.
Frage: Ich bin 1960 geboren und 70 Prozent schwerbehindert. Kann ich noch mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen?
Antwort: Nein. Die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nach dem Alter von 64,4 Jahren bekommen. Mit Abschlägen können Sie diese Rente nach 61,4 Jahren bekommen. Der Abschlag betrüge dann 10,8 Prozent. Es bestehen bei dieser Rente verschiedene gesetzliche Regelungen. Lassen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger individuell beraten.
Frage: Nach der Wende habe ich keinen festen Arbeitsplatz mehr bekommen. Meine Altersrente wird für den Lebensabend kaum ausreichen. Was kann ich tun?
Antwort: Für Regelaltersrentner mit einer kleinen Rente besteht die Möglichkeit, die sogenannte Grundsicherung zu beantragen. Entsprechende Hinweise zur Grundsicherung sind dem Rentenbescheid beigefügt. Das Grundsicherungsamt entscheidet, ob Ihnen dauerhafte Leistungen zustehen. Es werden dabei Ihre notwendigen monatlichen Ausgaben Ihren Einnahmen, wie der Rente, gegenüber gestellt. Sind die notwendigen Ausgaben höher als die Einnahmen, wird die Differenz als monatliche Leistung gezahlt.
Frage: Ich werde im Alter vermutlich auf Grundsicherung angewiesen sein. Müssen mich meine beiden Kinder dann finanziell unterstützen?
Antwort: Ihre Kinder wären nur dann zum Unterhalt verpflichtet, wenn das Einkommen jedes Kindes 100 000 Euro im Jahr überschreitet.
Frage: Ich bekomme eine Frührente und kann noch arbeiten. Geht das ohne Kürzung der Rente?
Antwort: Bis zu 400 Euro monatlich können Sie dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Zweimal im Kalenderjahr können Sie bis zu 800 Euro verdienen. Ab Beginn der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt hinzu verdienen.
Frage: Ich bin 45 Jahre alt und kann wegen einer schweren Krankheit nach Auskunft meines Arztes nicht mehr arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich?
Antwort: Sie könnten eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Können Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten, steht Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu. Bei einer täglichen Arbeitszeit unter sechs Stunden haben Sie Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben. Außerdem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 36 Monate Pflichtbeiträge nachgewiesen sein.
Frage: Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente. Die ist befristet bis zum 63. Lebensjahr. Soll ich die Weiterzahlung dieser Erwerbsminderungsrente beantragen oder gleich in Altersrente gehen?
Antwort: Das kommt darauf an, ob Sie mit dem 63. Lebensjahr die Voraussetzungen erfüllt haben. Da verschiedene Altersrenten möglich sind, wie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für langjährig Versicherte, sollten Sie sich beraten lassen.
Frage: Ich habe fünf Kinder und konnte deswegen kaum arbeiten. Wie werden die Kinder bei der Rente berücksichtigt?
Antwort: Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden in der Rentenversicherung ein Jahr, für Geburten ab 1992 drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Sie werden dabei so gestellt, als hätten Sie in dieser Zeit das Einkommen eines Durchschnittsverdieners (32 000 Euro in diesem Jahr) erzielt. Daraus ergibt sich derzeit für jedes Jahr Kindererziehung ein monatlicher Rentenanspruch von 24,37 Euro. Darüber hinaus werden noch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des zuletzt geborenen Kindes angerechnet. Allein durch die Kindererziehungszeit haben Sie die Wartezeit für die Regelaltersrente erfüllt. Kommen Sie mit Kindererziehungs-, Berücksichtigungs- und Pflichtbeitragszeiten auf eine Wartezeit von 45 Jahren, könnten Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge bekommen.