Was Eltern erledigen sollten
Informieren Sie Kindergarten, Schule oder auch Sportverein über den Läusebefall. Sagen Sie auch Freunden und Bekannten, die Kontakt zu Ihrem Kind hatten, Bescheid.
Kinder dürfen erst wieder in die Gemeinschaftseinrichtung, wenn die erste Kopfbehandlung abgeschlossen ist. Ein ärztliches Attest über "Läusefreiheit" ist dafür nicht erforderlich.
Reinigen Sie Haarbürsten und Kämme, die das Kind benutzt hat, zum Beispiel durch Abkochen oder das Abbürsten mit einer alten Zahnbürste.
Die aktuelle Mütze und der Kopfkissenbezug sollten einmal bei 60 Grad in die Waschmaschine.
Verzichten Sie darauf, alle Kuscheltiere und Decken im ganzen Haus zu waschen. Die Wiederansteckungsgefahr durch "wandernde" Läuse ist extrem gering beziehungsweise kaum vorhanden.