Was tun, wenn die Kostenfalle zuschnappt?
Wie Sie Kostenfallen von vornherein vermeiden:
Die Internetseite vollständig und genau lesen. Es empfiehlt sich, bis zum Ende der Seite zu scrollen und insbesondere auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen. Ist von Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen die Rede, weist dies in der Regel auf eine vertragliche Bindung hin, die mit Kosten verbunden ist.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn persönliche Daten (wie Name, Adresse und Bankdaten) abgefragt werden. Dies ist bei unentgeltlichen Angeboten nicht erforderlich und auch nicht üblich. Durch ein Gewinnspiel soll häufig nur von der Entgeltlichkeit abgelenkt werden.
Die Anbieterdaten im sogenannten Impressum lesen. Wird dort lediglich ein Postfach angegeben oder sitzt der Anbieter im Ausland, kann es unter Umständen schwierig sein, seine Rechte durchzusetzen.
Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?
In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
Auf die erste gewöhnliche Rechnung oder Mahnung sollten Sie innerhalb von vier Wochen reagieren und ausdrücklich der Zahlungspflicht sowie dem angeblichen Vertragsschluss widersprechen. Auf weitere gewöhnliche Mahnungen müssen Sie nicht mehr reagieren.
Gegen einen Mahnbescheid vom Gericht müssen Sie unbedingt auf dem beigefügten Formular Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung eingegangen sein. Haben Sie dies versäumt, müssen Sie unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid einlegen.
Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten, sollten die gesetzlichen Vertreter dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimmung zur Vertragserklärung verweigern. Bei Geschäftsunfähigen (also Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Sollte Ihr Konto wegen einer (angeblich) erteilten Einzugsermächtigung zugunsten des Internetanbieters zu Unrecht belastet worden sein, widersprechen sie dieser Belastungsbuchung rechtzeitig gegenüber Ihrer Bank. Die Belastung wird dann rückgängig gemacht.