Familienrecht Weniger Unterhalt, wenn die Firma Probleme hat?
Frage : Meine Firma hat wirtschaftliche Probleme, so dass ich mein Gehalt als Geschäftsführer herabsetzen muss. Muss ich meiner Ex-Frau trotzdem den bisherigen Unterhalt zahlen, der aus den besseren Einkünften der zurückliegenden Jahre berechnet wurde ? Es antwortet Gerd Frömming, Fachanwalt für Familienrecht in Magdeburg.
Das ist nicht so einfach. Trennen sich Eheleute, kann der wirtschaftlich schwächere häufig Unterhalt vom anderen Ehegatten verlangen. Wie viel angemessen ist, hängt von den Lebens- und Vermögensverhältnissen ab. Die Hauptrolle spielt das verfügbare Einkommen der Ehegatten.
Bei Lohnempfängern ist das durchschnittliche anrechenbare Nettoeinkommen aus den Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate relativ einfach zu berechnen. Doch wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sein Gehalt während der Trennungszeit reduziert, droht Streit.
Grundsätzlich wird die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpfl ichteten danach beurteilt, welches Jahreseinkommen er tatsächlich im Unterhaltszeitraum verdient hat. Beruft sich der Gesellschafter-Geschäftsführer darauf, dass seine bisherige Vergütung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens nicht mehr angemessen sei und deshalb herabgesetzt werden müsse, muss er nachweisen, dass die Weiterzahlung der bisherigen Summe zu einer Überschuldung der Gesellschaft führen würde. Dann könnte der Geschaftsführer den Unterhalt reduzieren.
Zu beachten ist jedoch, dass sich bei einer unangemessenen Herabsetzung des Gehalts der Gewinn der Gesellschaft erhöht, und dieser wäre ebenfalls als unterhaltsrelevantes Einkommen zu berücksichtigen.
Um einen Einblick zu haben, kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte regelmäßig Auskunft über die Einkünfte als GmbH-Geschäftsführer für die vorangegangenen zwölf Monate und über die Einkünfte als GmbH-Gesellschafter mindestens für die vorangegangenen drei Jahre fordern und sich belegen lassen. ( sh )