Lieferprobleme Wenn das Paket nicht ankommt ...
Zwei Probleme mit einem Paketdienst. Der Leser-Obmann hat sich für Schadenersatz durch das Unternehmen eingesetzt.
Magdeburg l Sie habe schon viele „Kämpfe“ mit Behörden in diesem Staat „gewonnen“, es im Fall eines an ihre Freundin adressierten, aber verloren gegangenen Paketes jedoch nicht geschafft. Erst durch Unterstützung des Leserobmanns wurde ihr der Verlust – wenn auch nicht in voller Höhe – erstattet, bedankte sich Renate Baxmann in einem Schreiben an den Leser-Obmann.
Ein von ihr zuvor ausgelöster Nachforschungsauftrag zu dem verschwundenen Paket war indes erfolglos, die an die Freundin versandten Bücher blieben verschwunden.
Was die Magdeburgerin zusätzlich ärgerte, dass keine Schadensregulierung durch die DHL erfolgte, weil sie für die beiden Romane im Paket keine Rechnung vorlegen konnte. Von Büchern hebt man die normalerweise ja auch nicht auf, da sie in der Regel nicht wegen irgendwelcher Fehler oder Mängel reklamiert werden müssen, so die Begründung der Leserin.
Außer dem Kaufbeleg hätte man beim DHL-Kundenservice auch einen Kontoauszug als Wertnachweis für die Bücher zum Beispiel für den Kauf über eine Online-Plattform akzeptiert. „Da es sich im Falle von Frau Baxmann allem Anschein nach jedoch um einen Privatversand handelte, sind wir bereit, der Kundin im Rahmen der Kulanz 30 Euro zu erstatten“, teilte Anke Blenn von der Deutschen Post DHL mit. Diese Summe war bald darauf dann tatsächlich auf dem Konto der Magdeburgerin.
„Wir sind sprachlos“, schrieben kurz danach auch Johann und Nadine Seibert aus Stendal dem Leser-Obmann. Monatelang hätten sie um Schadensregulierung für ein im Herbst 2015 nach Holland verschicktes Paket gekämpft – „und nun diese Wende“!
Ihre Sendung wurde zwei Monate nach dem Versand zwar im Zielland aufgefunden und an den Absender – Familie Seibert in Stendal – zurückgeschickt – aber beschädigt. Die Seiberts reklamierten daraufhin den defekten Inhalt des Paketes und schickten es zur Begutachtung ins Postzentrum. Dort verschwand es dann aber gänzlich. Auf Briefe und Telefonate der Leser erfolgte weder eine Rückerstattung noch eine Schadensregulierung. „Keiner fühlt sich verantwortlich“, beklagten sich die Stendaler beim Leser-Obmann. Nach dessen Intervention wurde beim DHL-Kundenservice gründlich recherchiert.
Warum die Sendung im vergangenen Jahr in Holland nicht ausgeliefert worden war, konnte nicht ermittelt werden, da die Zustellung internationaler Sendungen immer der Postgesellschaft des jeweiligen Empfängerlandes – hier der Niederländischen Post – obliegt.
Leider konnte der Verbleib des zurückgesandten Paketes nach Reklamation der aufgetretenen Beschädigung und der eingeleiteten Verpackungsprüfung auch nicht geklärt werden, räumte die Unternehmenssprecherin ein. Die DHL-Haftungsabteilung habe nun aber entschieden, dass dem Absender – der Familie Seibert – der Wert des aufgeführten Paketinhalts zuzüglich der Versandkosten erstattet wurde.
„Wir möchten in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten und die verlängerte Bearbeitungszeit des Anliegens um Entschuldigung bitten“, so die DHL. Und die Leser in Stendal bedankten sich für die Unterstützung des Leser-Obmanns bei der Klärung dieses Problems.