Volksstimme-Telefonforum zu Mutter- / Vater-Kind-Kuren Wenn die Kur abgelehnt wird, ist ein Widerspruch möglich
Auskunft zu Mutter-/ Vater-Kind-Kuren gaben am Dienstag beim Volksstimme-Telefonforum die Kur-Expertinnen Marion Danner vom DRK, Gudrun Lichte von der Techniker Krankenkasse und Christel Spenn von der Caritas. Anja Hintze notierte Fragen und Antworten.
Frage : Was ist eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ?
Antwort : Die Mutter- / Vater-Kind-Kur ist eine medizinische Leistung zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter beziehungsweise Väter und ihre Kinder. Die Krankenkasse übernimmt nach Genehmigung der Maßnahme die Kosten für den Zeitraum von drei Wochen. Verlängerungen sind bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Zum therapeutischen Programm gehören medizinische und ärztliche Behandlung, Bewegung, Gruppen- und Einzelgespräche, psychologische Beratung, Entspannungsverfahren, Ernährungsberatung, kreative und musische Angebote. Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut ; Erkrankungen und gesundheitliche Störungen werden behandelt.
Frage : Wir haben zwei kleine Kinder, meine Frau ist derzeit sehr erschöpft. Käme für sie eine Mutter-Kind-Kur infrage ? Wo könnten wir eine solche Kur beantragen ? Was müssten wir beachten ?
Antwort : Grundsätzlich ist eine Kur für ein Elternteil mit Kind oder mit Kindern möglich. Voraussetzung ist die Kurbedürftigkeit des Elternteils im medizinischen Sinne, die von einem Arzt attestiert werden muss. Das kann der Hausarzt, aber auch ein Facharzt machen.
Das Kind oder die Kinder kann / können kurbedürftig sein, das ist aber nicht zwingend erforderlich. Ein Grund für die Mitreise des Kindes könnte sein, dass das Kind während der Kur im gewohnten Umfeld nicht angemessen versorgt werden kann oder ihm die Trennung nicht zugemutet werden kann. Ist das Kind behandlungsbedürftig, muss ein Attest des Arztes vorliegen.
Einen Kurantrag erhalten Sie bei der Krankenkasse oder den Wohlfahrtsverbänden ( zum Beispiel Caritas, DRK, AWO oder Diakonie ), dort gibt es auch Beratung.
Den Antrag müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Eine Antwort erhalten Sie in der Regel nach zirka vier Wochen.
Frage : Was kostet eine dreiwöchige Kur ?
Antwort : Die Kosten für die Maßnahme werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie bezahlen einen Eigenanteil von zehn Euro pro Tag für Erwachsene, sofern Sie nicht aufgrund der Überschreitung der Eigenanteilsgrenze von 2 Prozent ihres Jahreseinkommens ( 1 Prozent bei chronisch Kranken ) befreit sind. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei Finanzierungsproblemen wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle.
Frage : Ich würde gern mit zwei unserer drei Kinder zur Mutter-Kind-Kur fahren. Mein Mann hätte dann Schwierigkeiten, die Betreuung unseres dritten Kindes abzusichern. Könnten wir für die Zeit meiner Abwesenheit eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen ?
Antwort : Das ist unter Umständen möglich. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse darüber.
Frage : Mein Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur wurde abgelehnt. Was kann ich tun, um die Kur doch noch zu bekommen ?
Antwort : Sie können Widerspruch einlegen, dafür haben Sie einen Monat Zeit. Prüfen Sie die Gründe für die Ablehnung, eventuell auch in Absprache mit dem Arzt. Schildern Sie noch einmal deutlich die Gründe für Ihren Kur-Antrag.
Frage : Wer trägt die Fahrtkosten zur Klinik ?
Antwort : Die Fahrtkosten trägt Ihre Krankenkasse. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro. Bei Fahrten zur stationären Rehabilitation ist kein Eigenanteil zu entrichten.
Frage : Unser sechsjähriger Sohn ist schwerbehindert und hat die Pflegestufe 3. Unsere erste Mutter-Kind-Kur liegt noch keine vier Jahre zurück. Haben wir eine Chance, die Kur vorzeitig zu wiederholen ?
Antwort : Grundsätzlich kann eine Kur alle vier Jahre bewilligt werden. Eine vorzeitige Kur-Wiederholung ist in begründeten Einzelfällen möglich, wenn triftige Gründe dafür sprechen. Für Eltern mit behinderten Kindern gibt es spezielle Kur-Einrichtungen, die gut auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt sind. Wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle.
Frage : Ich habe als Oma das Sorgerecht für meine Enkeltochter. Ich selbst bin Invalidenrentnerin, mein Mann ist pflegebedürftig. Durch diese familiäre Situation bin ich derzeit sehr erschöpft. Könnte ich mit meiner Enkelin zur Kur fahren ?
Antwort : Als Großmutter in Erziehungsverantwortung haben Sie dieselben Ansprüche auf eine Mutter-Kind-Kur wie Eltern. Stellen Sie einen Kurantrag und schildern Sie darin
Ihre Erschöpfungssituation. Für Ihren Mann käme für diese Zeit eine Kurzzeitpflege infrage. Das alles erfordert viel Organisation, wird Ihnen aber letztendlich helfen.
Frage : Ich habe einen Kur-Antrag gestellt, kann aber die Kur vorerst nicht antreten. Wie lange wäre ein bewilligter Kur-Bescheid gültig ?
Antwort : Ein bewilligter Bescheid ist vier bis sechs Monate gültig, das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Sollten Sie die Kur innerhalbdesbewilligtenZeitraumes nicht antreten, müssten Sie das Ihrer Krankenkasse mitteilen.
Antwort : Sie können die Zeit für die Kur frei wählen. In vielen Kureinrichtungen wird schulbegleitender Unterricht angeboten. In der Ferienzeit sollte man den Kindern allerdings auch Ferien gönnen.
Frage : Wird mir die Zeit der Kur auf den Urlaub angerechnet ?
Antwort : Nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Sie müssen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen.
Frage : Ich bin schwanger, kann ich trotzdem mit meinen beiden Kindern zur Kur fahren ?
Antwort : Wenn die Schwangerschaft normal verläuft und Ihr Gynäkologe zustimmt, steht einer Mutter-Kind-Kur nichts im Weg. Im Gegenteil : Für viele werdende Mütter ist das nochmal eine gute Gelegenheit zum Kraftschöpfen. Der Therapieplan wird natürlich auf Ihren Zustand abgestimmt.
Frage : Wie finde ich die passende Klinik ?
Antwort : Die Kliniken haben einen Auftrag für die Behandlung von Erschöpfungszuständen bei körperlicher und seelischer Überlastung, bei depressiven und psychosomatischen Störungen. Darüber hinaus hat jede Klinik einen besonderen Schwerpunkt für die Behandlung körperlicher Erkrankungen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kur-Beratungsstellen und bei Ihrer Krankenkasse.
Frage : Gibt es Mutter-Kind-Kuren auch für Privatersicherte ?
Antwort : In der Regel können Privatversicherte bei ihrer privaten Krankenkasse nur eine Mutter- / Mutter-Kind- / Vater-Kind-Maßnahme beantragen, wenn sie dies im Rahmen ihrer Versicherung mit abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, ob diese eine Vorsorge- / Rehabilitationsoder Sanatoriumsbehandlung enthält. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Beihilfe für medizinische Behandlung, können Sie für diese Maßnahmen Beihilfe beantragen. Ihre private Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung während des Aufenthaltes.
Frage : Was bringt eine Mutter-Kind-Kur ?
Antwort : Mutter- / Vater-Kind-Kuren verbessern deutlich die Stressbewältigungskompetenz und Lebenszufriedenheit der Teilnehmer und senken gleichzeitig langfristig die Beschwerden und Befindlichkeitsstörungen. Dies belegen laut Caritas langjährige wissenschaftliche Studien des Forschungsverbundes " Prävention und Rehabilitation für Mütter und Kinder " an der Medizinischen Hochschule Hannover.
• Kur-Beratungsstellen in Magdeburg :
Caritasverband für das Dekanat Magdeburg, Max-Josef-Metzger-Str. 1 a, Tel. ( 0391 ) 5961206 ; AWO / Haus der sozialen Dienste, Thiemstr. 12, Tel. ( 0391 ) 4068053 ; Magdeburger Stadtmission, Leibnizstr. 48, Tel. ( 0391 ) 5324913
• Kompetenzcenter Kur des DRK : Telefon ( 039384 ) 94981
• Internetadressen zur Kurberatung : www.beratung-caritas.de, www.tk-online.de, www.sachsen-anhalt.drk.de