Verschuldung Wer gut verdient, zahlt Schulden der Eltern ab
Frage : Müssen erwachsene Kinder mit eigenem Einkommen für eventuelle Schulden der Eltern aufkommen ? Es antwortet Jelena Rüegg, Rechtsanwältin aus Magdeburg:
Erwachsene Kinder, die über ein eigenes Einkommen verfügen und wirtschaftlich selbstständig sind, haften grundsätzlich nicht für die Schulden ihrer Eltern – genauso wenig wie Eltern für die Schulden ihrer Kinder haften.
Erzielen die Kinder allerdings ein überdurchschnittliches Einkommen und müssen deshalb im Rahmen des Verwandtenunterhaltes an ihre Eltern Unterhalt zahlen, kann der Gläubiger einen oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegenden Teil des Unterhalts zur Schuldentilgung pfänden. Den Pfändungsbeschluss muss er beim Vollstreckungsgericht erwirken.
Sollten die Eltern sterben, können Schulden auch vererbt werden. In diesem Fall wären auch Kinder dazu verpflichtet, die Schulden ihrer Eltern abzuzahlen.
Ist bekannt, dass das Erbe zum großen Teil aus Schulden besteht, ist es möglich, die Erbschaft auszuschlagen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. Die Erbschaftsausschlagung muss beim Nachlassgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Erblasser verstorben, ist erklärt werden. Schlagen alle gesetzlichen Erben das Erbe aus, wird der Staat Erbe. Seine Haftung beschränkt sich auf den Nachlass. Ist kein verwertbarer Nachlass vorhanden, können die Schulden nicht getilgt werden. ( ukl )
leserfragen @ regio-m. de